In der parlamentarischen Abstimmung zur Neuregelung der Organspende in der Bundesrepublik Deutschland am 16. Januar 2020 wurde der Fraktionszwang aufgehoben. Das heißt, jede Politikerin und jeder Politiker durfte eine Gewissensentscheidung fällen. Der Abstimmung ging eine Debatte voraus, in der Befürworter je eines der beiden Gesetzentwürfe zu Wort kamen.

Organspende: Widerspruch versus Zustimmung
Die sogenannte Widerspruchslösung wird nicht eingeführt: Von 674 Abgeordneten stimmten 292 mit Ja und 379 mit Nein. Drei enthielten sich. Diese Regelung sah vor, dass jeder Mensch ab 16 Jahren als Organspender infrage kommt, wenn er dem zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat.

Der zweite Gesetzesvorschlag wurde angenommen: Von 669 Parlamentariern votierten

432 mit Ja und 200 mit Nein bei 37 Enthaltungen. Somit soll zu Beginn des nächsten Jahres in puncto Organspende in Deutschland die sogenannte erweiterte Zustimmung gelten. Es bleibt also (vorerst) dabei, dass schon zu Lebzeiten einer Zustimmung zur Organspende ausdrücklich zugestimmt werden muss.

Organspende: Was bedeutet erweiterte Zustimmung?
Jede Bürgerin, jeder Bürger soll ab 2021 mindestens alle zehn Jahre Informationsmaterial zum Thema Organspende bekommen: bei der Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses beim Bürgeramt oder – in kürzeren Zeiträumen – durch den Hausarzt, die Hausärztin.

Zudem soll ein zentrales Melderegister eingeführt werden: Jeder in Deutschland soll die Möglichkeit haben, sich im Amt oder online zu Hause in dem Register als Spender oder Nichtspender einzutragen.

Laut focus.de werbe Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, der die Widerspruchslösung favorisiert, „jetzt darum, in drei bis fünf Jahren zu überprüfen, ob sich in Deutschland tatsächlich etwas verbessert hat“. Er setze nun in erster Linie auf den Aufbau des Melderegisters für Organspenderinnen und Organspender.

Im Jahr 2018 wurden in der Bundesrepublik 3.803 Organspenden durchgeführt, zeigt eine Tabelle bei Wikipedia. Acht Jahre davor, also 2010 wurden 4.961 Organspenden – sowohl Lebendspenden also auch Totspenden.