Mit Spenderliste: Was ist eine Crossover-Nierenspende?
Im Jahr 2016 wurden in der Bundesrepublik Deutschland 2.094 Nieren transplantiert. Davon wurden 597 Nieren in Form einer Lebendorganspende übertragen.
So funktioniert eine Crossover-Nierenspende
Es gibt jemanden, der eine Niere spenden will. Das ist Spender
A mit Niere A. Doch diese Niere A passt nicht zum von Spender A gewünschten Empfänger A.
Wenn festgestellt wird, dass Niere A einem (anfangs unbekannten) Empfänger B helfen könnte, dessen Spender B eine Niere B abgeben möchte, die aber nicht zu Empfänger B passt, dann kann Niere A an Empfänger B und im Gegenzug Niere B an Empfänger A gespendet werden.
Eine Liste für Crossover-Nierenspender
Nach aktuellem deutschem Recht ist es nicht erlaubt, einen Menschen, der auf eine Nierenspende angewiesen ist, mit einem anonymen Spender zusammenzubringen. Nach Paragraf 8 zur Entnahme von Organen und Geweben im Transplantationsgesetz (§ 8 TPG) muss es zwischen Spender und Empfänger eine „besondere persönliche Verbundenheit“ geben:
„Die Entnahme einer Niere, des Teils einer Leber oder anderer nicht regenerierungsfähiger Organe ist (…) nur zulässig zum Zwecke der Übertragung auf Verwandte ersten oder zweiten Grades, Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Verlobte oder andere Personen, die dem Spender in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahestehen.“
Dass sich an der deutschen Gesetzeslage etwas ändert, dafür setzt sich Susanne Reitmaier ein, deren Tochter bei der zweiten Nierentransplantation im Rahmen einer Crossover-Organspende in Spanien geholfen werden konnte. Potenzielle Crossover-Nierenspender können sich jetzt unter crossover-nierenspenderliste.de registrieren – alle weiteren Informationen sind dort zu finden.
Und dort heißt es auch: „In Deutschland ist es momentan schwierig, passende Paare zu finden, weil es keine zentrale Datenbank für die Vorauswahl gibt. Wenn Sie ein Spender-Empfänger-Paar mit inkompatibler Blutgruppe o.ä. sind, können Sie sich (…) registrieren. Ich werde Sie kostenfrei mit einem entsprechenden anderen Paar bekannt machen, (…).“