Die Rede ist von der Bitterlupine beziehungsweise von Bitterlupinensamen. Deren Verzehr sei gefährlich und schade dem menschlichen Organismus.

Ende März hat das BfR auf diese Problematik hingewiesen und diese anhand folgender Zahl festgemacht: In den zurückliegenden sechs Jahren, also von 2010 bis 2016, seien dem Institut rund 30 Fälle einer Bitterlupinensamen-Vergiftung gemeldet worden.

Warum schaden Samen der Bitterlupine?
In einer Pressemitteilung des BfR vom 27. März 2017 heißt es, dass Lupinensamen seit einigen Jahren auch in der Lebensmittelproduktion zum Einsatz kommen, zum Beispiel bei der Herstellung glutenfreier Backwaren und Teigwaren sowie bei der Herstellung von Produkten für Menschen mit einer Milcheiweißallergie.

Als Knabberei sind Lupinensamen in einigen europäischen Ländern wie Griechenland oder Portugal sowie in nordafrikanischen Ländern schon lange bekannt.

Zum Problem werden können die in den Samen enthaltenen Chinolizidinalkaloide, auf die der (eigentlich) bittere Geschmack der Lupinensamen zurückzuführen ist: „Werden diese Alkaloide in einem sogenannten ,Entbitterungsprozess‘ nicht fachgerecht entfernt, können sie beim Menschen Vergiftungssymptome auslösen, die das Nerven-, Kreislauf- und Verdauungssystem betreffen.“ So ist es in der Mitteilung zu lesen.

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Mit Süßlupine auf der sicheren Seite?
Unverarbeiteten Lupinensamen ist nicht anzusehen, ob sie giftige Alkaloide enthalten. „Das BfR empfiehlt Verbraucherinnen und Verbrauchern, die über keine eigene Sachkunde verfügen, auf eindeutig als Süßlupinensamen oder als bereits entbitterte Bitterlupinensamen ausgewiesene Erzeugnisse zurückzugreifen und auf die eigene Entbitterung von Lupinensamen zu verzichten.“

Schmecken die Samen bitter, kann das ein Hinweis auf Alkoloide sein: Von einem Verzehr wird unbedingt abgeraten. Das Gleiche gilt für bitter schmeckendes Einweichwasser von Lupinensamen, das auch unter keinen Umständen für die Zubereitung von Speisen genutzt werden sollte.

Im Übrigen gehört die Lupine zu den 14 häufigsten Verursachern einer Nahrungsmittelallergie – nicht wegen der Alkaloide, sondern wegen ihrer Conglutine, die zu den Proteinen (Eiweißen) zählen.