Bei der neuen Verpackungsverordnung handelt es sich um eine Ergänzung der sogenannten Fälschungsschutzrichtlinie aus dem Jahr 2011. In der aktuellen Zusatzverordnung wurden neue Sicherheitsmerkmale festgelegt. Dadurch soll die Fälschungssicherheit erhöht werden, denn es werden in der EU immer mehr Medikamentenfälschungen entdeckt.

Die Pharmafirmen sind jetzt in der Pflicht, die Verpackungen für ihre Medikamente mit den neuen Sicherheitsmerkmalen herzustellen. Anderenfalls dürfen die Arzneimittel nicht mehr in Ländern der EU verkauft werden. Für die Umstellung wurde ihnen eine Frist von drei Jahren gesetzt: Bis zum 9. Februar 2019 haben

sie Zeit.

Was ist neu an den Arzneimittelverpackungen?
In naher Zukunft muss jedes verschreibungspflichtige Medikament ein einzigartiges Erkennungsmerkmal haben, das in einem Barcode enthalten sein soll. Dieses Merkmal sei eine Seriennummer, die aus verschiedenen Teilen bestehe.

Das individuelle Erkennungsmerkmal der Verpackung den Code des Produkt, die nationale Nummer für Kostenerstattung und Identifizierung, die Nummer der Charge und das Verfallsdatum.

Zudem ist der EU-Verordnung zu entnehmen, dass das Erkennungsmerkmal zur Patientensicherheit beitragen soll. Denn es vereinfache eventuelle Maßnahmen in puncto Rückruf, Rücknahme- und Rückgabe sowie die Pharmakovigilanz, also die permanente und systematische Überwachung der Sicherheit des jeweiligen Arzneimittels.

Arzneimittelverpackung mit Siegel
Darüber hinaus wird von den Medikamentenherstellern jetzt erwartet, dass sie die Behältnisse, Schachteln oder Ähnliches mit einer Vorrichtung versehen, die eine Manipulation des Inhalts verhindert. Das kann zum Beispiel ein Siegel sein.

Der Zustand dieser Vorrichtung soll den Verbraucher erkennen lassen, „ob die Verpackung, seit sie den Hersteller verlassen hat, geöffnet oder verändert wurde; auf diese Weise wird gewährleistet, dass der Inhalt der Packung echt ist“. So steht es in der neuen Verpackungsverordnung.

Es gibt 14 Arzneimittelkategorien, auf die das nicht zutrifft. Dazu zählen unter anderem homöopathische Arzneien , medizinische Gase und „Arzneimittel für neuartige Therapien, die Gewebe oder Zellen enthalten oder aus diesen bestehen“.