„humanweb.pei.de“: Nebenwirkungen von Medikamenten online melden
Am 2. Oktober dieses Jahres startete die Testphase für das Portal zum Melden von Medikamentennebenwirkungen: Künftig können Verbraucher beziehungsweise Patienten in Deutschland dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) melden, dass sie Nebenwirkungen von Medikamenten oder Medizinprodukten verspüren, und das auch online. Dadurch setzt die Bundesregierung eine Richtlinie der Europäischen Union um, wobei das BfArM mit dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zusammenarbeitet, das wiederum die Internetseite humanweb.pei.de – „pei“ steht für „Paul-Ehrlich-Institut – freigeschaltet hat.
Funktionieren soll die Meldung der Medikamentennebenwirkungen wie folgt: Der Verbraucher oder Patient, der nach der Medikamenteneinnahme eine bislang unbekannte Nebenwirkung bemerkt oder unter einem fehlerhaften Medizinprodukt leidet, trägt in ein Online-Formular unter anderem Daten zur betroffenen Person, zur meldenden Person, zur Nebenwirkung sowie zum Arzneimittel oder Impfstoff ein. So sieht das Online-Meldeformular aus.
Wichtig: Die Meldung der Nebenwirkung ist kein Ersatz für den Arztbesuch.
BfArM und PEI sollen die Meldungen im Anschluss bewerten und bei Bedarf über Konsequenzen entscheiden. Solch eine Konsequenz kann zum Beispiel eine Einschränkung der Indikation, eine Änderung des Beipackzettels oder einen Abgabestopp des Medikaments sein.
Funktionieren soll die Meldung der Medikamentennebenwirkungen wie folgt: Der Verbraucher oder Patient, der nach der Medikamenteneinnahme eine bislang unbekannte Nebenwirkung bemerkt oder unter einem fehlerhaften Medizinprodukt leidet, trägt in ein Online-Formular unter anderem Daten zur betroffenen Person, zur meldenden Person, zur Nebenwirkung sowie zum Arzneimittel oder Impfstoff ein. So sieht das Online-Meldeformular aus.
Wichtig: Die Meldung der Nebenwirkung ist kein Ersatz für den Arztbesuch.
BfArM und PEI sollen die Meldungen im Anschluss bewerten und bei Bedarf über Konsequenzen entscheiden. Solch eine Konsequenz kann zum Beispiel eine Einschränkung der Indikation, eine Änderung des Beipackzettels oder einen Abgabestopp des Medikaments sein.