Maßgeschneiderter Schönheit unter 18, soll künftig nicht mehr möglich sein. Heute wurden zum Thema Experten vor dem Gesundheitsausschuss des Bundestags angehört. Die Bundesregierung signalisierte erstmals ihre Unterstützung für einen Gesetzesantrag der Koalitionsfraktionen. "Wir sehen Handlungsbedarf", sagte Gesundheitsstaatssekretärin Marion Caspers-Merk (SPD).

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) und SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach sind für das Verbot. Die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann sagte im Deutschlandradio Kultur, Leitfaden das müsse die Entscheidung der Krankenkassen sein. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Annette Widmann-Mauz (CDU), bekräftigte ihre skeptische Haltung zu einem Verbot: "Ich glaube, es ist ein weitgehender Eingriff in das Elternrecht."

In vielen Fällen ist es nicht einfach die Grenze zwischen einer Operation aus medizinischer Notwendigkeit und einer reinen Schönheitsoperation zu ziehen. Vor allem bei Fällen mit grossem psychischen Leidensdruck, wie etwa den klassischen Segelohren, sei das zuordnen in eine Schublade nicht so simpel. Ein Verbot berge die Gefahr, dass diese psychologisch nötigen Eingriffe "dann durch das Raster fallen".