Bereits seit Jahren kritisiert Greenpeace, dass das Unternehmen Müller für seine Produkte Milch von Kühen verwendet, die mit gentechnisch verändertem Futter ernährt werden. Darauf hingewiesen hat die Umweltschutzorganisation mehrfach, und zwar mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen. Und der Streit um die Bezeichnung „Gen-Milch“ zog sich ebenfalls hin: Das Kölner Landgericht hatte Greenpeace zunächst den weiteren Gebrauch des Begriffs untersagt. Das Oberlandesgericht hob dieses Urteil ab Ende 2006 wieder auf. Müller ging in Revision und der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat nun abschließend entschieden: Greenpeace darf die Müller-Produkte auch weiterhin mit dem Prädikat „Gen-Milch“ betiteln. Begründung: Dies entspreche nicht der Unwahrheit und sei daher vom Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof VI ZR 7/07).
Greenpeace begrüßte das BGH-Urteil und sieht damit die Rechte der Verbraucher gestärkt: „Meinungsfreiheit und Transparenz bleiben damit wichtiger als die Interessen von Unternehmen, die Verwendung von Gen-Pflanzen zu verschleiern“, so Greenpeace-Vertreterin Ulrike Brendel in einer Seiten von „Tagesschau.de“ zu lesen. Der Begriff „Gen-Milch“ führe den Verbraucher bewusst in die Irre, meint das Unternehmen weiter.