Gesundheitsreform seit heute in Kraft
1. Versicherungsschutz für alle: Derzeit haben mehr als 200.000 Menschen keinen Versicherungsschutz, müssen also Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse werden – und die Kassen müssen jeden aufnehmen. Ab 1. Januar 2009 besteht für alle die Pflicht und das Recht, sich zu versichern. Privatkassen müssen einen Basistarif anbieten, der im Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Das bedeutet: Wer arm ist, muss weniger zahlen.
Wer den Versicherungsschutz früher verloren hat, kehrt in seine letzte Versicherung zurück – das gilt sowohl für die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung. In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt die Versicherungspflicht bereits ab dem 1. April 2007.
2. Ab dem 1. Juli 2007 können sich Versicherte, die der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind, ohne Risikoprüfung und -zuschläge wieder privat versichern. Das heißt, die Prämien dürfen sich nur auf Grund von Alter und Geschlecht unterscheiden.
3. Die Möglichkeit, von einer gesetzlichen zu einer privaten Krankenversicherung zu wechseln, wird verändert. Die PKV bleibt als Vollversicherung erhalten. Eine bestehende Versicherung kann nur noch gekündigt werden, wenn eine neue Police vorgezeigt werden kann.
4. Wer die Versicherungspflicht ignoriert oder fällige Beiträge nicht zahlt, wird nur zu Bedingungen medizinisch behandelt, die denen für Asylbewerber gleichen. Darüber hinaus müssen offene Beiträge – plus Strafzuschläge – nachträglich bezahlt werden.