Nicht immer ist eine Unfallversicherung sinnvoll
Ob eine Unfallversicherung sinnvoll ist, das hängt tatsächlich von vielen Faktoren ab. Es gibt Personengruppen, für die ist eine Unfallversicherung auf jeden Fall empfehlenswert. Vor allem für Personen, die ein sportlich aktives Leben führen oder oft mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs sind, ist eine solche Versicherung ratsam. Jedoch gibt es mit der Berufsunfähigkeitsversicherung eine gute Alternative zur Unfallversicherung. Daher sollte vor Vertragsabschluss gründlich überlegt werden.

Die gesetzliche Unfallversicherung
Wer glaubt, die gesetzliche Unfallversicherung, die vom Arbeitgeber abgeschlossen wurde, greift bei allen Unfällen, der irrt. Denn diese Versicherung kommt nur für Schäden auf, die durch Unfälle auf den Arbeitswegen oder während der Arbeit entstanden sind. Bei Unfällen, die in der Freizeit passieren steht man hingegen völlig schutzlos da, sofern man sich nicht privat abgesichert hat. Hier hat man die Wahl zwischen Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung.

Wer von der Unfallversicherung profitiert
Da vor allem Rentner oder Personen ohne Beschäftigungsverhältnis bei Unfällen im Haushalt, beim Sport oder auf der Straße nicht durch eine gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind, profitieren vorrangig diese Personengruppen von einer privaten Unfallversicherung. Vor allem, wenn man sich vor Augen führt, das etwa 60 Prozent der Unfälle eben nicht auf Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit passieren, sondern in der Freizeit oder im häuslichen Umfeld.

Wann die Unfallversicherung in Kraft tritt
Bleiben nach einem Unfall nicht nur blaue Flecken zurück, sondern bleibende Schäden, die zu einer Invalidität führen, dann tritt die private Unfallversicherung in Kraft. Allerdings auch nur dann, wenn der zugefügte Schaden voraussichtlich länger als drei Jahre für erhebliche Beeinträchtigung sorgt. Doch die Versicherer zahlen auch dann nicht in jedem Fall. In bestimmten Fällen verweigern die meisten Versicherer ihre Leistungen, auch wenn der Versicherte bleibende Schäden behält.

Wann die Unfallversicherung nicht zahlt
Unfälle sind nie vorhersehbar. Und so sehr man sich auch in Acht nimmt, trotz allem können Unfälle nicht verhindert werden. Doch wer sich leichtsinnig in Gefahr begibt, der nimmt bewusst ein Verletzungsrisiko in Kauf und dann kann sich die Versicherung im Schadensfall weigern zu bezahlen. Das gilt beispielsweise bei Unfällen, die unter Alkoholeinfluss passiert sind oder bei der Ausübung einer extremen Sportart, wie Fallschirmspringen oder anderen riskanten Freizeitbeschäftigungen.

Hier hilft die Unfallversicherung
Die Unfallversicherung tritt im dann in Kraft, wenn sich eine Person verletzt und einen bleibenden Schaden zurück behält. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Verletzung handelt, die beim Sport entstanden ist oder ob der Unfall bei der Arbeit im Haus oder im Garten passiert ist. Selbstverständlich werden durch die private Unfallversicherung auch Unfälle mit Fahrzeugen abgedeckt.

Hier springt die Unfallversicherung nicht ein
Wer sich mutwillig in Gefahr begibt, zum Beispiel passionierte Kletterer oder Fallschirmspringer ist, dessen

Unfallversicherung zahlt nur dann, wenn das jeweilige Risiko explizit mit abgesichert wurde. Ansonsten kann man im Falle eines Unfalls nicht mit einem finanziellen Ausgleich rechnen. Auch bei bleibenden körperlichen Schäden, die durch eine Krankheit hervorgerufen wurden, zahlt die Unfallversicherung nicht. Hier greift jedoch die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Unfallversicherung versus Berufsunfähigkeitsversicherung
Wer nicht ausdrücklich durch einen wie auch immer gearteten Unfall, sondern infolge einer Krankheit invalid und damit berufsunfähig wird, dem zahlt die Unfallversicherung keinen Cent. Und das ist bei immerhin 90 Prozent aller berufsunfähigen Personen der Fall. Allein aus diesem Grund ist es für Arbeitnehmer sinnvoller eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Denn die zahlt sowohl bei Invalidität durch Krankheit wie auch bei Berufsunfähigkeit, durch einen Unfall verursacht wurde.

Im 2. Teil erfahren Sie mehr über die Notwendigkeit einer Unfallversicherung.