Weitere Lockerungen: Neue Corona-Regeln ab Februar 2023
Am 13. Januar 2023 erklärte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, dass die Corona-Lage sich stabilisiert habe. So sei die Inzidenz halb so hoch wie noch vor einem Monat, beim Abwassermonitoring würden gleichbleibende oder fallende Werte registriert und die Krankenhauseinweisungen würden zurückgehen: „Die Lage ist angespannt, aber dort beherrschbar.“
Corona: Welche bundesweiten Regelungen gibt es?
Noch bis zum 7. April 2023 gelten in jedem Bundesland, also bundesweit, spezifische Schutzmaßnahmen in den nachfolgenden Bereichen:
Wer jemanden in einem Krankenhaus oder in einer Pflegeeinrichtung besuchen möchte, wird nur hereingelassen, wenn er oder sie eine FFP2-Maske trägt. Das ist also Pflicht. Genauso Pflicht ist es, einen Nachweis über einen aktuellen Corona-Test vorzulegen. „Das gilt auch für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern“, heißt es dazu im Internetauftritt des Bundesgesundheitsministeriums, wo auch das Zitat oben herstammt.
Eine FFP2-Maske tragen müssen außerdem alle, die eine Arztpraxis, eine Dialyseeinrichtung oder eine andere Einrichtung des Gesundheitswesen betreten – ob als Patient beziehungsweise Patientin oder als Besucher beziehungsweise Besucherin spielt keine Rolle.
Maskenpflicht in Bus und Bahn fällt im Februar 2023
Nur noch zwei Tage, nämlich bis zum 2. Februar 2023, gilt im öffentlichen Personenfernverkehr eine FFP2-Maskenpflicht – für Erwachsene eine FFP2-Maske, für Bahn- und Buspersonal sowie Kinder und Jugendliche von sechs bis 13 Jahre eine OP-Maske (oder auf eigenen Wunsch FFP2-Maske). Ab dem 3. Februar 2023 müssen alle, die mit Bus und Bahn unterwegs sind, überhaupt keine Maske mehr tragen.
Bundesgesundheitsminister Lauterbach rät zur Vorsicht: „Ich appelliere an die Bevölkerung, weiter in Innenräumen und in Zügen freiwillig Maske zu tragen, wenn man sich und andere schützen möchte. Die Pandemie ist noch nicht vorüber, Corona ist keine Krankheit wie jede andere.“