Eine Zu-verschenken-Kiste macht so manchen neugierig: Ob darin etwas liegt, das noch zu gebrauchen ist? Egal, ob zum Beispiel eine Kiste voller Bücher, ein Sack voller Kleidung oder eine Tüte voller DVDs: Wer nicht mehr gewollte Dinge vors Haus stellt, entsorgt Müll nicht fachgerecht. Und das kann teuer werden.

Ob die Sachen der Zu-verschenken-Kiste noch super in Schuss sind oder nicht, spielt keine Rolle: Wer sie mit „Entledigungsabsicht“ im öffentlichen Raum abstellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, denn das ganze ist laut Verband kommunaler Unternehmen (VkU) eine „wilde Müllentsorgung“.

Zu-verschenken-Kiste: Wie hoch ist das Bußgeld?
„Erbarmt sich niemand zügig der abgestellten Sachen, handelt es sich um eine illegale Ablagerung und es drohen für die Entsorgung Bußgelder“, wird eine VKU-Sprecherin

in einem Artikel der „Westdeutschen Zeitung“ vom 10. September 2021 zitiert.

Wie hoch ein solches Bußgeld ist, sei eine Einzelfallentscheidung: „Die Geldbuße hängt beispielsweise davon ab, um welche Gegenstände es sich handelt, wie viele es sind und welcher Aufwand mit der Entsorgung verbunden ist“, so die Sprecherin. Anhaltspunkte zur Höhe des Bußgeldes gibt auf dieser Bußgeldkatalog-Webseite zum Thema „Müll und Müllentsorgung“, aufgeschlüsselt für jedes Bundesland.

Zum Beispiel kann das Bußgeld höher ausfallen, wenn die Zu-Verschenken-Kiste zu einer Unfallgefahr wird, weil sie mitten auf dem Gehweg steht, oder weil ein Gegenstand in der Kiste scharfkantig ist. Ziemlich teuer wird es bei großen Elektrogeräten, Chemikalien und großen, sperrigen Gegenständen, also Sperrmüll.

Zu-verschenken-Kiste: Gebühr für alle?
Wichtig zu wissen ist auch, dass Dinge in eine Zu-verschenken-Kiste oder -Box dazugelegt werden können, für die dann ebenfalls die Person verantwortlich ist, die die Kiste oder Box zuerst hinausgestellt hat.

Der VKU gibt außerdem zu bedenken, dass wegen einer illegal abgestellten und stehengelassenen Zu-verschenken-Kiste auch Personen zur Kasse gebeten werden, die gar nichts damit zu tun haben. Warum? Weil die zusätzlichen Entsorgungskosten, die bei den Stadtreinigungsbetrieben anfallen, auf die Abfallgebühren angerechnet werden. Und die Abfallgebühren tragen dann schließlich alle Gebührenzahlenden.