Die Kreislaufwirtschaft für Bioabfälle und Klärschlämme ist jn Paragraf 11 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes geregelt: Am 1. Januar 2015 wurde die Biotonne in der Bundesrepublik Deutschland verpflichtend eingeführt. Bis dahin war sie kein Muss, das heißt, bis dahin mussten Bioabfälle nicht getrennt gesammelt werden.

Was darf in die Biotonne?
Hier folgt eine Liste dazu, was in der Biomülltonne entsorgt wird:

- (Reste von) Obst und Gemüse
- Wurst, Fleisch, Fisch und Knochen
- Eier und Eierschalen
- Nüsse und Nusschalen
- Samen, Kerne, (Wild-)Kräuter und Gewürze
- Brot und Brotreste
- Teereste, Teefilter, Kaffeereste und Kaffeefilter
- Milchprodukte wie Quark oder Käse (ohne Plastikrinde)
- verwelkte Blumen, Blumenerde, Zimmerpflanzen, Balkonpflanzen, Rasenschnitt, Heu, Stroh, Laub, Zweige, kleine Äste und Sträucher
- (kompostierbare) Kleintierstreu aus Stroh oder Sägespänen, Vogelsand sowie Federn, Haare und (Heil-)Wolle
- Holzasche
- Eierkartons, Küchenpapier, Papier(hand)tücher, Taschentücher, Servietten, schwarz-weiß bedrucktes Zeitungspapier zum Einwickeln von Bioabfällen, Papiertüten für Lebensmittel und/oder Bioabfälle

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Was darf nicht in die Biotonne?
Das ist in der folgenden Auflistung festgehalten:

- Flüssigkeiten wie Tee, Kaffee, Milch, Reisdrink und Ähnliches
- Bratöle, Pflanzenöle und sonstige Öle
- Holzprodukte
- (Reste von) Tabak und Tabakprodukten sowie Asche
- Katzenkot, Hundekot und sonstiger Tierkot sowie verstorbene Haustiere
- Windeln
- Staubsaugerbeutel
- (gewachstes) Papier, Pappe und Zeitschriften
- Plastik, Plastiktüten und sogenannte kompostierbare Plastiktüten
- Styropor
- (Reste von) Leder und Bekleidung
- Metall
- Glas
- Medikamente

Was passiert mit dem Biomüll?
Die gesammelten Bioabfälle aus der Biotonne werden weiterverarbeitet, zum Beispiel zu Biokompost. In Biogasanlagen werden die Abfälle vergoren. Das so gewonnene Methan wird in Blockheizkraftwerken in Strom umgewandelt oder aufbereitet als regeneratives Gas ins Gasnetz eingespeist.

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