Kommt Bargeld-Obergrenze in Deutschland?
Seitens der EZB wurde bekanntgegeben, dass dort an der Abschaffung des 500-Euro-Scheins gearbeitet werden.
Als Gründe für diese Maßnahmen werden von den Befürwortern genannt: die Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorfinanzierung und Schwarzarbeit.
Obergrenze für Bargeldzahlungen verfassungskonform?
Außer in Deutschland – ohne Ausnahmen in der Praxis – gibt es keine Bargeld-Obergrenze in Island, Lettland, Litauen, Österreich und Slowenien. Eine Übersicht in Kartenform ist hier zu sehen.
Unter Experten herrscht keine Einigkeit, was die Einführung einer Bargeld-Obergrenze betrifft. So sagen Skeptiker, dass die Geldwäsche durch die Einführung eines 5.000-Euro-Bezahl-Limits nicht signifikant eingeschränkt wird. Andere meinen, eine solche Grenze sei der erste Schritt zur Abschaffung des Bargeldverkehrs. Der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier hält die Pläne des Finanzministerium für verfassungswidrig.
„Dies wären nicht gerechtfertigte Eingriffe in Freiheitsrechte, nämlich in die Vertragsfreiheit und Privatautonomie“, so Papier gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Darüber hinaus habe das Bundesverfassungsgericht stets unterstrichen, „dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf“.
Eine Bargeld-Obergrenze per Gesetz sowie der Zwang, elektronischen Zahlungsmittel zu nutzen, würden einen „kräftigen Schritt hin zur weiteren Reglementierung, Erfassung und verdachtslosen Registrierung“ bedeuten.
Argumente pro Obergrenze
Ein Befürworter der Pläne ist Carsten Schneider, SPD-Finanzexperte und stellvertretender Fraktionschef: „In Deutschland werden jährlich circa 60 Milliarden Euro gewaschen und nur ein Prozent der kriminellen Gelder werden eingezogen. Das kann der Staat nicht akzeptieren“, wird er in der „Saarbrücker Zeitung“ zitiert. Zudem müsse die 500-Euro-Note abgeschafft werden: „Das ist das Zahlungsmittel bei Schwarzgeld im großen Stil.“