Sexualstraftaten: Verschärfung der Gesetzeslage noch 2016?
Strafrechtlich ist eine Vergewaltigung bis dato dann ein sexueller Übergriff, wenn das Opfer vom Täter geschlagen wurde, wenn es von ihm an Leib und Leben bedroht wurde oder wenn es sich in einer „schutzlosen“ Lage befand. Für das Opfer ist dies nicht selten schwer zu beweisen: Nicht einmal neun Prozent der
Täter, gegen die Anzeige erstattet wurde, wird auch verurteilt.
Was soll in Zukunft als Vergewaltigung gelten?
Falls die geplante Gesetzesänderung angenommen wird, sollen die folgenden Fälle ebenfalls als Vergewaltigung gelten:
1. Für den Übergriff nutzt der Täter ein Überraschungsmoment. Da es mit dem Angriff nicht gerechnet hat, leistet das Opfer keine Gegenwehr.
2. Das Opfer wird vom Täter in einer Weise eingeschüchtert, dass es sich selbst dann nicht zur Wehr setzt, wenn der Täter nicht ausdrücklich mit Gewalt droht.
3. Der Täter droht dem Opfer nicht unmittelbar mit Gewalt, setzt es jedoch erheblich unter Druck, zum Beispiel durch eine Drohung, dieses oder jenes zu tun, wenn das Opfer dem Täter nicht Folge leistet.
4. Das Opfer wehrt sich nicht, weil es Angst hat, sich dadurch in Gefahr zu bringen.
Stand der Dinge
„Wir müssen unseren Teil dazu beitragen, dass sich Frauen sicher fühlen“, wird Bundesjustizminister Heiko Maas zitiert. Bisherige sexual-strafrechtliche Schutzlücken müssten nun geschlossen werden: „Deshalb haben wir eine Verschärfung des Vergewaltigungsparagrafen auf den Weg gebracht.“
Zurzeit liegt der Gesetzentwurf den Bundesländern vor: Sofern das Verfahren nach Plan verläuft, könnten die Neuerungen noch dieses Jahr Rechtsgültigkeit erlangen.