GEZ-Gebühr - was ändert sich?
Muss man sich ummelden oder erfolgt dies automatisch?
Für die meisten Bürger ändert sich zunächst nicht viel. Per Post über die neuen Gebühren informiert wurden bislang nur Menschen und Unternehmen, bei denen es aufgrund der neuen Gebühren zu Mehrkosten kommen wird. Bei den meisten Beitragszahlern bleibt der Betrag des bisherigen Rundfunkbeitrags allerdings gleich. Ist dies der Fall, braucht man nichts weiter zu tun.
Wer aufgrund der neuen Regelung weniger Gebühren zahlen muss, muss sich eigenständig bei dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice melden und dies angeben. Haben bislang beispielsweise vier Personen einer Wohngemeinschaft Beiträge gezahlt, können sich nun drei von ihnen abmelden und die vierte Person als Alleinzahler des Beitrags ummelden. Eine Überprüfung des bisher gezahlten Beitrags pro Wohnung kann sich also durchaus lohnen.
Was passiert, wenn man bislang keine Gebühren gezahlt hat?
Ab sofort ist jeder Haushalt verpflichtet, Gebühren für öffentlich-rechtliches Fernsehen zu zahlen, egal ob oder wie viele Empfangsgeräte sich dort befinden. In bestimmten Fällen, beispielsweise beim Bezug von Arbeitslosengeld II, kann man sich von der Zahlung der Rundfunkgebühren befreien lassen. Wer bislang keine Gebühren gezahlt hat, wird durch den Abgleich der GEZ Daten mit den Daten des Einwohnermeldeamtes ermittelt. Die zu leistenden Zahlungen gelten dann rückwirkend ab dem 01.01.2013.
Zusammenfassung
Durch die Umstellung, dass die Rundfunkgebühren nun nicht mehr von der GEZ sondern von dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice erhoben und eingezogen werden, sind nicht alle Bürger in Deutschland gleichermaßen betroffen. Für viele ändert sich nichts und es muss nichts unternommen werden. Leben mehrere Beitragszahler zusammen in einer Wohnung kann sich eine Ummeldung aber durchaus finanziell positiv auswirken.
10:50
die öffentlich rechtlichen r anstalten sind eigentum des
deutschen staatsvolkes durch finanzierung über verfas=
sungswidrig erpreßte"steuern" und erpreßte gebühren.
seit wann muß für benutzung des eigentums gezahlt werden?
die öranstalten müssen dem staatsvolk erst einmal dessen
eigentum bezahlen.seit es keine staatlichen gerichtsvoll=
zieher mehr gibt,kann jeder selbst pfänden(art.20 IV GG)