Gibt es bald Fahrverbot als Strafe für Diebstahl?
Laut „Tagesschau.de“ sei der Entzug des Führerscheins als Hauptstrafe bei Delikten wie Diebstahl und Körperverletzung geplant: Ein Beschlussvorschlag stehe auf der Tagesordnung der Justizministerkonferenz, die am Donnerstag in Hamburg zusammenkommt. Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann wird in der „Bild am Sonntag“ zum Thema wie folgt zitier: „Es gibt Taten und Täter, für die eine Haftstrafe zu viel und eine Geldstrafe zu wenig ist. Ein befristetes Fahrverbot ist deutlich spürbar, weil es die in unserer Gesellschaft so wichtige Bewegungsfreiheit einschränkt und dadurch auch eine Art Freiheitsentzug darstellt.“ Bei einem Vorbereitungstreffen des Strafrechtsausschusses hätte die Mehrzahl der Bundesländer Zustimmung signalisiert.
Als Hauptstrafe ist ein Fahrverbot bis jetzt lediglich bei einem Verkehrsdelikt erlaubt. In der Vergangenheit war das Vorhaben, es auf andere Delikte auszuweiten, mit der Begründung abgelehnt worden, dass ein solches Fahrverbot nur ausgewählte Straftäter mit Fahrerlaubnis treffen und gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen würde. Das Fahrverbot nach Paragraphf 44 Strafgesetzbuch (StG ist ist laut Widipedia „eine Nebenstrafe, die neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt werden kann, wenn jemand eine Straftat bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat. Das Fahrverbot kann mit einer Dauer von 1 Monat bis zu 3 Monaten verhängt werden.“
Als Hauptstrafe ist ein Fahrverbot bis jetzt lediglich bei einem Verkehrsdelikt erlaubt. In der Vergangenheit war das Vorhaben, es auf andere Delikte auszuweiten, mit der Begründung abgelehnt worden, dass ein solches Fahrverbot nur ausgewählte Straftäter mit Fahrerlaubnis treffen und gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen würde. Das Fahrverbot nach Paragraphf 44 Strafgesetzbuch (StG ist ist laut Widipedia „eine Nebenstrafe, die neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt werden kann, wenn jemand eine Straftat bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat. Das Fahrverbot kann mit einer Dauer von 1 Monat bis zu 3 Monaten verhängt werden.“