Ab morgen Rauchverbote in acht weiteren Bundesländern
Deutschlandweit gilt aber ab morgen Folgendes: Die Altersgrenze für den Verkauf von Tabak wird angehoben von 16 auf 18 Jahre. Minderjährigen ist das Rauchen in der Öffentlichkeit dann gänzlich untersagt. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld in Höhe zwischen fünf und 1.000 Euro rechnen.
Und so sieht es – im groben Überblick – in den einzelnen Bundesländern aus, was das Geltungsdatum für die Nichtraucherschutzgesetze anbelangt betrifft:
1. In Baden-Württemberg gibt es bereits seit dem 1. August 2007 ein Rauchverbot. Dieses gilt in Gaststätten und öffentlichen Gebäuden.
2. In Bayern ist das Rauchen in allen öffentlichen Gebäuden, Gaststätten und Festzelten ab dem 1. Januar 2008 verboten.
3. In Berlin ist das Rauchen in öffentlichen Einrichtungen und Gaststätten ab dem 1. Januar nicht mehr gestattet. In Nebenräumen bleibt das Rauchen erlaubt.
4. Das Gleiche gilt für Brandenburg…
5. und Bremen…
6. sowie Hamburg.
7. In Hessen gilt das Nichtrauchergesetz bereits seit einige Monaten.
8. In Mecklenburg-Vorpommern wird das bestehende Rauchverbot auf Gaststätten ausgeweitet.
9. Das Rauchverbot in Niedersachsen hat schon seit dem 1. August Gültigkeit in öffentlichen Gebäuden sowie in Gaststätten und Diskotheken.
10. Ab dem 1. Januar gilt in Nordrhein-Westfalen ein Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden, das im Juli 2008 erweitert wird.
11. In Rheinland-Pfalz soll ab dem 15. Februar 2008 ein Rauchverbot in
Kraft treten – es läuft derzeit aber noch eine Verfassungsbeschwerde, so dass der Termin verschoben werden könnte.
12. Im Saarland wird definitiv am 15. Februar 2008 ein Nichtraucherschutzgesetz eingeführt.
13. In Sachsen bekommt es 14 Tage vorher, also am 1. Februar 2008, Gültigkeit.
14. In Sachsen-Anhalt werden Nichtraucher ab dem 1. Januar 2008 geschützt.
15. Das Gleiche gilt für Schleswig-Holstein.
16. In Thüringen soll das Rauchverbot im Juli 2008 eingeführt werden.