Auslieferung abgelehnt: Roman Polanski ist wieder auf freiem Fuß
Und das ohne elektronische Fußfessel. Denn diese musste Roman Polanski, während er seit Dezember unter Hausarrest in seinem Chalet in Gstaad stand, tragen. Dass das Auslieferungsersuchen der USA abgelehnt und der Hausarrest des 76-jährigen französisch-polnischen Oscarpreisträgers am heutigen Montag, dem 12. Juli 2010, um 11.30 Uhr aufgehoben wird, gab die Schweizer Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf in Bern bekannt.
Als Hauptgrund für die Freilassung wurde angegeben, dass das US-Justizministerium wichtige Akten unter Verschluss halte. Deshalb könne die Schweizer Justiz nicht abschließend klären, ob Roman Polanski die ihm 1977 auferlegte Strafe wegen Geschlechtsverkehrs mit einer 13-Jährigen nicht bereits verbüßt habe: „In Anbetracht der nicht ausgeräumten Zweifel bezüglich der Sachverhaltsdarstellung ist das Ersuchen abzulehnen“, teilte das Schweizer Ministerium laut „Tagesschau.de“ mit.
Als Hauptgrund für die Freilassung wurde angegeben, dass das US-Justizministerium wichtige Akten unter Verschluss halte. Deshalb könne die Schweizer Justiz nicht abschließend klären, ob Roman Polanski die ihm 1977 auferlegte Strafe wegen Geschlechtsverkehrs mit einer 13-Jährigen nicht bereits verbüßt habe: „In Anbetracht der nicht ausgeräumten Zweifel bezüglich der Sachverhaltsdarstellung ist das Ersuchen abzulehnen“, teilte das Schweizer Ministerium laut „Tagesschau.de“ mit.
23:50
Moment: Man weiß ernsthaft nicht, ob er schon bestraft wurde? Das kann doch nicht wahr sein. Staat? Achja, USA. Dann ist das ja quasi erklärt.