Bankkarte verloren? Kreditkarte gestohlen? Unregelmäßigkeiten auf dem Kontoauszug oder der Kreditkartenabrechnung? Es gibt verschiedene Szenarien für den Verlust von Plastikgeld. Um (noch mehr) Schaden zu verhindern, sollte sofort nach dem Bemerken des Verlusts, des Diebstahls oder der Unregelmäßigkeiten gehandelt werden.

Bankkarte sperren: Ein Anruf genügt
Ist die EC-Karte beziehungsweise Girocard und/oder die Kreditkarte weg, ist Folgendes zu tun:

1. Karte sperren lassen
Rufen Sie den zentralen Sperr-Notruf 116 116 an. Wird die Sperrnummer über das Festnetz gewählt, fallen keine Gebühren für das Telefonat an. Diese Telefonnummer kann bei Verlust aller Geldkarten angerufen werden: bei nationalen und internationalen Karten.

Wird die deutsche Sperr-Notrufnummer 116 116 aus dem Ausland gewählt, muss davor die 0049 gewählt werden, also 0049 116 116. Eine Alternative dazu ist es, den Sperr-Notruf aus dem Ausland über die Berliner Nummer 0049 30 4050 4050 zu kontaktieren. Diese Nummer soll laut www.sperr-notruf.de besser erreichbar sein, wenn man sich gerade nicht in Deutschland aufhält und seine Bankkarte(n) sperren lassen will.

Für die Sperrung einer Karte benötigen Sie den Namen Ihrer Bank, die Daten der Karte und des Kontos (Bankleitzahl und Kontonummer beziehungsweise IBAN). Die PIN sollte niemals zusammen mit der Karte (im Portemonnaie) aufbewahrt werden.

2. Anruf und Kartensperrung dokumentieren
Notieren Sie es sich, wann genau Sie festgestellt haben, dass Sie Ihre Karte verloren haben oder dass sie ihnen gestohlen wurde. Halten Sie auch fest, wann Sie das Gespräch mit dem Sperr-Notruf geführt haben.

3. Bei Diebstahl Anzeige erstatten
Haben Sie die gestohlene Bankkarte und/oder Kreditkarte sperren lassen, sollten Sie sofort die nächste Polizeidienststelle aufsuchen und Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Lassen Sie sich eine Kopie der Anzeige geben. Unf dokumentieren Sie diesen (Polizei-)Schritt ebenfalls.

4. Bank benachrichtigen
Teilen Sie den Verlust der Karte anschließend Ihrem Geldinstitut mit. Dazu rät auch die Polizei. Es kann sein, dass Ihre Bank Schadensunterlagen schickt, die ausgefüllt und zurückgesendet werden müssen. Prüfen Sie Ihre Kontoauszüge und/oder Ihre Kreditkartenabrechnung ebenfalls nach der Meldung des Kartenverlusts/-diebstahls.

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