Die Unfallversicherung im Test - Teil 2
Abhängig von der Schwere der dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung erhalten Versicherungsnehmer einer privaten Unfallversicherung einen unterschiedlich hohen Geldbetrag ausbezahlt. Einen guten Versicherungsvertrag erkennen Interessenten in erster Linie daran, dass im Falle einer Invalidität von 100 Prozent eine nicht unbeachtliche Versicherungssumme ausgezahlt wird. Auch bei Invalidität unter 100 Prozent sollten die Versicherungsleistungen optimal ausgerichtet sein.
Wie günstig ist eine Unfallversicherung
Wie bereits im vorangegangenen Testergebnis dargestellt erhalten Versicherungsnehmer bei einer Invalidität von 50 Prozent eine Mindestversicherungssumme von immerhin 100.000 Euro ausgezahlt. Experten empfehlen Tarifangebot mit „Progression“, weil der Versicherungsnehmer im eintretenden Ernstfall einer 100-prozentigen Invalidität ein Vielfaches der ursprünglich vereinbarten Versicherungssumme ausgezahlt bekommt. So zahlt z.B. der Testsiegers Swiss Life im Tarif P500 bei einer vereinbarten Versicherungssumme von 100.000 Euro 500.000 Euro bei einem Unfall.
Im Ernstfall sind faire Vertragsbedingungen Gold wert
Das Allerwichtigste beim Abschluss einer privaten Unfallversicherung ist, dass der Versicherungsnehmer im Ernstfall eine faire Chance erhält, überhaupt an die vertraglich vereinbarten Leistungen zu kommen. Welche Versicherungssumme letztendlich ausgezahlt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab wie zum Beispiel von der Verbraucherfreundlichkeit. Deshalb sollte besonderes auf eine sogenannte „Gliedertaxe“ geachtet werden. Darin wird zum Beispiel eindeutig
festgeschrieben, welcher Grad der Invalidität beim Verlust einer Hand anerkannt wird.
Beim Vertragsabschluss unbedingt wahrheitsgemäße Angaben machen
Im Falle einer vorherrschenden Körperbehinderung oder Pflegebedürftigkeit ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung von vornherein ausgeschlossen. Bei kleineren Vorerkrankungen gibt es in der Regel vonseiten der Versicherungsanbieter einer privaten Unfallversicherung keinerlei Schwierigkeiten. Jedoch im Falle von größeren Beeinträchtigungen wie z.B. Beschwerden des Bewegungsapparates, kann es passieren, dass Bandscheibenschäden nicht von der Versicherung übernommen wird.
Keine Vorerkrankungen verschweigen
Eine derartige Vorerkrankung vor Vertragsabschluss zu verschweigen bringt im Nachhinein überhaupt nichts. Werden auf Fragen nach dem allgemeinen Gesundheitszustand bewusst unwahre Angaben gemacht oder Verletzungen aus der Vergangenheit verschwiegen, kann es im Ernstfall dazu kommen, dass der Versicherungsnehmer letztendlich leer ausgeht. Eine weitere Folge wäre dann eine fristlose Kündigung des bestehenden Vertrages vonseiten des Versicherungsanbieters.
Versicherungs-Check für ältere Versicherungsnehmer
Jeder Versicherungsnehmer ist gut beraten in regelmäßigen Abständen den persönlichen Versicherungsschutz zu überprüfen. Diese Überprüfung ist immer dann zwingend ratsam, wenn sich die persönlichen Lebensumstände in irgendeiner Form verändert. Das kann zum Beispiel mit dem Rentenbeginn der Fall sein.
Weniger Versicherungsschutz bei vorhandenen Vorschäden
Oftmals werden Vorschädigungen eines betroffenen Körperteils bei der Auszahlung der Versicherungssumme angerechnet. Der Versicherungsnehmer erhält dann keinen ausreichenden Versicherungsschutz erhält, ist wenn der Betroffene an einem Autorennen teilgenommen hat und hierbei verunglückt ist oder Schädigungen infolge von kriegerischen Auseinandersetzungen erlitten hat.
Auf das Kleingedruckte im Vertrag achten
Im Gegensatz zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine private Unfallversicherung nur dann eine vertraglich vereinbarte Versicherungssumme an den Versicherungsnehmer aus, wenn eine Schädigung durch einen Unfall verursacht wird. Ausnahmeregelungen besagen, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch dann gezahlt wird, wenn psychische Erkrankungen als Folgeerscheinung durch den eingetretenen Unfall ausgelöst worden sind.
In welchen Fällen nicht gezahlt wird
Einige Beispiele bei denen Versicherungsnehmer leer ausgehen sind unter anderem: Der Unfall wird aufgrund von Alkohol- oder Medikamentenmissbrauch herbeigeführt. Das gleiche trifft zu, wenn ein Unfall in der Folge eines epileptischen Anfalls sowie Herzinfarkt verursacht wird. Allerdings leisten sehr gute Tarife auch in einem solchen schwerwiegenden Fall zumindest eine Teilzahlung der eigentlichen Versicherungssumme an den Betroffenen.
Vorteile
Wie bei jeder anderen Versicherung auch besitzt eine private Unfallversicherung zahlreiche Vorteile aber auch einige Nachteile. Mit einer privaten Unfallversicherung sind, anders als bei einer gesetzlichen Unfallversicherung (Pflichtversicherung), alle Unfallschädigungen im privaten Bereich sowie auf Arbeit abgesichert. Der große Vorteil besteht vor allem darin, dass hiermit gleichfalls zusätzliche Hilfs- und Pflegeleistungen ausreichend gesichert werden.
Nachteile
Der Nachteil ist insbesondere darin zu sehen, dass bei bestimmten Schädigungen, ob privat oder auf Arbeit, welche durch epileptische Anfälle sowie Herzinfarkt herbeigeführt werden nur eingeschränkt versichert sind.