Die erste Änderung betrifft die Typklasseneinstufungen der Pkw-Modelle. Anhand dieser berechnen die Versicherungsunternehmen ihre Beiträge. Dabei gilt: Je niedriger die Typklasse, desto geringer ist der Versicherungsbeitrag. Von den Änderungen sind ungefähr ein Drittel der Fahrzeughalter betroffen. So bleiben bei der Haftpflichtversicherung 68 Prozent der Fahrzeuge in derselben Typklasse, bei der Vollkasko sind es 62 Prozent und bei der Teilkasko 68 Prozent. Nähere Infos dazu finden Autofahrer in der Regional- und Typenklassenstatistik der GDV.

Eine weitere Änderung kommt durch die Einführung des Wechselkennzeichens Mitte 2012. Dadurch soll die Anschaffung eines umweltfreundlichen Zweitwagens gefördert werden. Bedingung ist jedoch, dass beide Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse angehören. Einzelne Kfz-Versicherungen bieten bereits Rabatte für Autos mit einem Wechselkennzeichen an.

Außerdem gilt seit 2012 eine neue Rabattstaffel, welche das bisherige System der Schadenfreiheitsklassen reformieren soll. Dadurch müssen beispielsweise Fahranfänger nicht mehr mit bis zu 240 Prozent des normalen Versicherungsbeitrags rechnen,

sondern mit maximal 100 Prozent. Im Gegenzug wird jedoch der Grundbetrag erhöht. Somit kann es von Fall zu Fall unterschiedlich sein, ob durch die Reform mehr oder weniger gezahlt werden muss. Dabei ist auch zu beachten, dass einige Kfz-Versicherer die Reform nicht mittragen, sondern vorerst beim bewährten System bleiben. Beim jährlichen Kfz Versicherungsvergleich sollte dieser Fakt berücksichtigt werden.