Im nordrheinwestfälischen Dülmen im Kreis Coesfeld hat am frühen Mittwochmorgen ein Grundschüler genau das getan, was sich so viele im Grunde ihres Herzens schon seit dem ersten Schnee und Frost wünschen und nicht gewagt haben zu tun, er hat seine Zunge an den Mast einer Strassenlaterne gehalten und - Überraschung, Überraschung - blieb kleben. Denn es herrschten Aussentemperaturen um Minus zehn Grad und der

Pfahl war aus Metall. So wurde es bei den "Westfälischen Nachrichten" berichtet.

Zu seinem Glück steht die Laterne vor der Paul-Gerhard-Schule, so das der in dieser Situation ziemlich hilflose Junge schnell entdeckt wurde und man Rettungswagen und Notarzt rief. Die herraneilenden Helfer mussten gute 2,5 Quadratzentimeter der Zunge des Jungen mit Hilfe von warmer Kochsalzlösung vom Laternenmast lösen.

Wie der Schüler berichtete, hatte er an die Laterne gelehnt auf einen Freund gewartet, bevor er auf die mehr oder weniger clevere Idee kam seine Zunge auszustrecken. Als das Unglück seinen Lauf nahm blieb er jedoch recht gelassen und rief so gut er konnte um Hilfe. „Er begrüßte uns mit einem Hi", erzählte der Rettungsassistent laut "Westfälischen Nachrichten".

Nach der spektakulären Rettungsaktion war die Zunge des Jungen lediglich leicht eingerissen und er konnte sich nach einem Kontrollcheck im Krankenhaus ohne Probleme zum Unterricht aufmachen.

Also wie heisst es so schön, "don´t try this at home" und auch nirgends sonst. Und falls doch, nicht reissen, nicht kratzen, sondern Hilfe besorgen, die die Zunge mit lauwarmer Flüssigkeit löst.

Mich persönlich würde noch interessieren, muss man solch´ einen Einsatz wohl später selbst bezahlen oder gilt das als Unfall?