Bußgeldkatalog seit gestern neu
1. Unangepasste Geschwindigkeit: früher 50 Euro, jetzt 100 Euro
2. Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot: früher 40 Euro, jetzt 80 Euro
3. Fehlverhalten auf Autobahnen (zum Beispiel Wenden, Rückwärtsfahren, Vorfahrtsverletzung ): früher 40 bis 150 Euro, jetzt 70 bis 200 Euro
4. Zu geringer Abstand (gestaffelt nach Geschwindigkeit und Abstand): früher 40 bis 250 Euro, jetzt 75 bis 400 Euro
5. Tempolimit missachtet innerorts (nach Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung, ab 16 Km/h bei Lkw und Bussen, ab 21 Km/h bei Pkw): früher 50 bis 425 Euro, jetzt 80 bis 760 Euro
6. Tempolimit missachtet außerorts (nach Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung, ab 16 Km/h bei Lkw und Bussen, ab 21 Km/h bei Pkw): früher 40 bis 375 Euro; jetzt 70 bis 600 Euro
7. keine Rücksichtnahme auf schwache Verkehrsteilnehmer: früher 60 Euro, jetzt 80 Euro
8. Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen: früher 50 Euro, jetzt 80 Euro
9. Fehlverhalten an Bahnübergängen: früher 50 bis 450 Euro, jetzt 80 bis 700 Euro
10. Gefährliches Überholmanöver: früher 40 bis 125 Euro, jetzt Verdopplung der jeweiligen Bußgeldsätze, also 80
bis 250 Euro
11. Vorfahrt missachtet: früher 50 Euro, jetzt 100 Euro
12. Drogen und Alkohol am Steuer (erster Verstoß): früher 250 Euro, jetzt 500 Euro
13. Drogen und Alkohol am Steuer (zweiter Verstoß): früher 500 Euro, jetzt 1.000 Euro
14. Drogen und Alkohol am Steuer (dritter Verstoß): früher 750 Euro, jetzt 1.500 Euro
15. Null-Promille-Regel für Fahranfänger nicht eingehalten: früher 125 Euro, jetzt 250 Euro
16. Rote Ampel missachtet: früher 50 bis 200 Euro, jetzt 90 bis 360 Euro
17. Durchführung illegaler Kfz-Rennen (Veranstalter): früher 200 Euro, jetzt 500 Euro
18. Durchführung illegaler Kfz-Rennen (Teilnehmer): früher 150 Euro, jetzt 400 Euro
19. Fahren mit nicht verkehrssicheren Kfz: früher 50 bis 150 Euro, jetzt 80 bis 270 Euro
20. Überladung bei Lkw (um mehr als 5 Prozent): früher 50 bis 200 Euro für den Lkw-Führer und 75 bis 225 Euro für den Halter, jetzt 80 bis 380 Euro für den Lkw-Fahrer und 140 bis 425 Euro für den Halter
21. Überladung (um mehr 20 Prozent bei Pkw): früher 50 bis 125 Euro, jetzt 95 bis 235 Euro
22. Lkw-Sonntagsfahrverbot nicht eingehalten: früher 40 Euro für den Fahrer und 200 Euro für den Halter, jetzt 75 Euro für den Fahrer und 380 Euro für den Halter
10:51
Das die Bußgelder für Drogen erhöht wurden sind, halte ich für gerechtfertigt, aber nicht für schnelleres fahren....
06:47
Wie bereits in der Überschrift zu lesen ist: "Um gegen die Hauptunfallursachen vorzugehen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen, wurden die Bußgelder angehoben."
Es ist nachvollziehbar, dass man in Hinsicht auf die Sicherheit auf den Straßen die Bußgelder angehoben hat. Viele Verkehrsteilnehmer gehen seit der Umstellung viel bewusster mit den oben genannten Punkten um. Schade ist nur, dass man dieses fast immer nur über hohe Strafbeträge erreicht. Sobald es um die Sicherheit der Mitmenschen geht, sollte man eigentlich automatisch die vorgegebenen Regeln befolgen..