Keine bunten Bioeier zu Ostern
Das gewerbliche Färben von Eiern im Biobereich ist nach momentan geltenden Recht nicht möglich. Die neue EWG-Verordnung Nr. 2092/91 regelt, welche Zusatzstoffe für Biolebensmittel zugelassen sind. Natürliche Farbstoffe in Biolebensmitteln sind nicht generell verboten, doch das Färben von Eiern ist gesetzlich nicht vorgesehen.
So kann etwa Käse, wie Cheddar oder Gouda, mit dem Farbstoff "E 160 b", einem Farbextrakt aus dem rötlich-gelb färbenden Samen des Orleansstrauches, behandelt werden, aber bislang keine Eierschale. "Gekochte und angemalte Öko-Eier dürfen nicht als Bio-Ware gekennzeichnet werden, weil Farbstoffe als Zusatzstoffe nicht in der neuen EU-Bio-Verordnung zugelassen sind", erklärt die Verbraucherzentrale NRW.
Anders als das rohe Ei tragen gekochte, bunte Eier keinen Herkunftsstempel. So kann der Verbraucher nicht erkennen aus welcher Haltung sein Osterei stammt. "Kunden, die Wert auf Bio-Qualität legen, sollten Eier aus ökologischer Landwirtschaft selbst färben".