Nach eigenen Angaben hat sich das Bündnis Ökozidgesetz Anfang 2021 gegründet für das Ziel, Umweltverbrechen unter Strafe zu stellen. Umweltzerstörung soll also als Tatbestand ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden.

Was ist ein Ökozid?
Das Wort „Ökozid“ wurde erstmals in den 1970er Jahren vom US-amerikanischen Bioethiker Arthur Galston gebraucht, wie bei Wikipedia nachgelesen werden kann. Juristisch relevant ist der Begriff „Ökozid“ seit den 1990er Jahren.

Meist ist mit „Ökozid“ die absichtliche Zerstörung der Natur gemeint, etwa wenn Unternehmen aus Profitinteressen großflächig Rodungen vornehmen, wodurch der Lebensraum Wald vernichtet wird. Das Bündnis Ökozidgesetz nennt als Beispiele für einen Ökozid unter anderem die Explosion der Bohrplattform Deepwater Horizon im Golf von Mexiko am 20. April 2010 und die Ölverschmutzung im Nigerdelta, die seit mehreren Jahrzehnten andauert.

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Bündnis Ökozidgesetz: Offener Brief
„Gemeinsam können wir das internationale Strafrecht verändern, um unsere Ökosysteme zu schützen“, ist auf der Webseite zum Ökozidgesetz-Engagement zu lesen. Die Forderungen der Unterstützenden dort lautet: „Ökozid sollte ein internationales Verbrechen sein!“

Der offene Brief des Bündnisses Ökozidgesetz ist an die folgenden politischen Entscheidenden = Parteivorsitzenden in alphabetischer Reihenfolge adressiert: Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen), Saskia Esken (SPD), Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen), Susanne Hennig-Wellsow (Die Linke), Armin Laschet (CDU), Christian Lindner (FDP), Markus Söder (CSU), Norbert Walter-Borjans (SPD) und Janine Wissler (Die Linke).

In dem Schreiben heißt es an einer Stelle: „Sprechen Sie sich dafür aus, dass Umweltverbrechen strafrechtlich verfolgt werden! Dafür muss Ökozid durch die Änderung des Römischen Statuts als 5. Völkerrechtsverbrechen vom Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag geahndet werden.“

Die Parteivorsitzenden sollten sich nach Meinung des Bündnisses Ökozidgesetz einreihen „in die wachsende Gruppe von Entscheidungsträger*innen – wie Papst Franziskus oder Belgiens Außenministerin Sophie Wilmès – die die Umweltzerstörung nicht länger hinnehmen wollen“. Darüber hinaus wird den oben genannten Politikern und Politikerinnen nahegelegt, „sich dafür einzusetzen, dass deutsche Strafgesetzbuch um den Straftatbestand des Ökozids erweitert wird“. Und dies ist eine Petition dazu, die sich an die Bundesregierung richtet.