Amt kürzt Bettler Hartz-IV
Michael H. hat das zunächst gar nicht bemerkt. Bei der Behörde rechnete man seine zwei Tageseinnahmen hoch und kürzte ihm die Stütze auf 301 Euro. Das teilte ihm das Amt der Bescheid mit. „Aufgrund ihrer geänderten wirtschaftlichen Verhältnisse habe ich die Leistungen neu berechnet. Entsprechend habe ich einen geschätzten Betrag von 120 Euro als Einkommen durch Betteln angerechnet", hiess es ihm dem Schreiben laut "Bild".
Wenn man es sehr streng nimmt, ist das gesetzlich möglich. Allerdings räumt das Gesetz einen Ermessensspielraum ein, den man beim Amt in Göttingen zunächst wohl nicht nutzen wollte. Nachdem nach bekannt werden des Vorfalls die öffentliche Empörung jedoch gross war, erklärte der Göttinger Oberbürgermeister Wolfgang Meyer heute jedoch: "Wenn ich einem Bettler einen Euro in seinen Hut schmeisse, dann will ich ihm dadurch aus einer Notlage helfen. Ich will dadurch nicht die staatlichen Leistungen kürzen.""Und deswegen habe ich (..) angeordnet das die Bescheide aufgehoben werden."