Bundesrat hat zu Kinderzuschlag und Künstlersozialkasse entschieden
mehr für die Versorgung der Kinder ausreicht. Die Höhe des Zuschlags wird auf der Basis des tatsächlichen Familieneinkommens sowie des individuellen Finanzbedarfs berechnet.
Generell haben ab dem 1. Oktober 2008 Alleinerziehende mit einem Einkommen von mindestens 600 Euro sowie Paare mit mindestens 900 Euro Gehalt einen Anspruch auf den neuen Kinderzuschlag. Der Umfang des Zuschlags beträgt wie bislang auch maximal 140 Euro. Nach Berechnungen des Familienministeriums werden in Zukunft ungefähr 250.000 Kinder den Zuschlag erhalten – das sind 150.000 mehr jetzt.
Zur Abschaffung der Künstlersozialversicherung wird es nicht kommen: Der Bundesrat hat die Forderung des Wirtschaftsausschusses mit großer Mehrheit zurückgewiesen. Eva-Maria Stange, sächsische Wissenschaftsministerin, erklärte dazu: „Die Künstlersozialversicherung ist unverzichtbar.“ Für die Abschaffung gebe es keinen Grund: Die Versicherung sei europaweit einmalig und habe dazu beigetragen, dass eine Lücke im Sozialversicherungssystem geschlossen wurde. Die Künstlersozialkasse verwaltet das Geld, mit dem Krankenkassen-, Pflegeversicherungs- und Rentenbeträge für Künstler und Publizisten bezuschusst werden – sie zahlen nur die Hälfte; der Rest wird von Bund und Unternehmen bezahlt.
Mehr Informationen zu den anderen Entscheidungen des heutigen Tages gibt es auf „Tagesschau.de“.