Aufgepasst bei Vertragsabschluss per Telefon
Die Vertreter der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bemängeln, dass zahlreiche Unternehmen ganz bewusst das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb ignorieren würden. Dieses verbietet das Anbahnen von Vertragsabschlüssen per Telefon gegen den Willen der Angerufenen. Ein Problem sei, laut Verbraucherschützer, dass die Mitarbeiter von Call Centern häufig am Telefon nicht deutlich zum Ausdruck bringen würden, dass sie lediglich im Auftrag einer Firma arbeiten. Zudem würden viele Angestellte auf Provisionsbasis arbeiten, was sie allem Anschein nach verstärkt in die Versuchung bringt, am Telefon nicht immer bei der Wahrheit zu bleiben. Die Mitarbeiter der Verbraucherzentrale sehen die Verantwortung aber in der Hauptsache bei den Unternehmen. Dort müsse für mehr Rechtsbewusstsein gesorgt werden, sich mit solchen Telefonaktionen nicht einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Als eine Möglichkeit der Sanktion können Verbraucherschützer eine Abmahnung aussprechen. Sie geben des Weiteren den Rat, bei sich anbahnenden Vertragsgesprächen einfach den Telefonhörer aufzulegen. Außerdem heißt es im Text zum Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, dass so genannte Wettbewerbsverhandlungen nicht vorgenommen werden dürfen, wenn damit die geschäftliche Unerfahrenheit, die Leichtgläubigkeit, die Angst oder die Zwangslage einer Person missbraucht wird.