GEZ: Zahlt jeder Haushalt ab 2013 Rundfunkgebühr?
Die Rundfunkkommission der Länder unter dem Vorsitz des rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck ist zu einer Einigung gelangt: Statt einer Gerätegebühr soll zum 1. Januar 2013 eine Haushaltsabgabe eingeführt werden. Der neue Beitrag solle nicht über der bisherigen vollen Gebühr in Höhe von 17,98 Euro liegen.
Das Modell sei leichter verständlich und gerechter als das noch bestehende, erklärten die Ministerpräsidenten laut „Tagesschau.de“. Mitarbeiter der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) müssten nicht mehr so viel Kontrollen durchführen. Außerdem werde die Privatsphäre der Rundfunkteilnehmer gewahrt, da das Betreten von Wohnungen nicht mehr notwendig sei, weil nicht mehr überprüft werden müsse, ob und wie viele Geräte zum Radio- und Fernsehempfang bereitgehalten werde.
Praktisch bedeuteten die Änderungen, dass jeder Haushalt erst einmal pauschal zahlen musst – erst dann könnten Ausnahmen beantragt werden. Somit wäre die Verwaltung einer solchen Abgabe kostengünstiger. In Unternehmen soll die Haushaltsabgabe pro Betriebsstätte erhoben werden, gestaffelt nach der jeweiligen Mitarbeiterzahl. Für Kleinbetriebe, in denen bis zu vier Mitarbeiter tätig sind, soll ein ermäßigter Satz von einem Drittel des regulären Beitragssatzes gelten. Das Gleiche soll für Zweitwohnungen oder Ferienappartements zutreffen.
Das Modell sei leichter verständlich und gerechter als das noch bestehende, erklärten die Ministerpräsidenten laut „Tagesschau.de“. Mitarbeiter der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) müssten nicht mehr so viel Kontrollen durchführen. Außerdem werde die Privatsphäre der Rundfunkteilnehmer gewahrt, da das Betreten von Wohnungen nicht mehr notwendig sei, weil nicht mehr überprüft werden müsse, ob und wie viele Geräte zum Radio- und Fernsehempfang bereitgehalten werde.
Praktisch bedeuteten die Änderungen, dass jeder Haushalt erst einmal pauschal zahlen musst – erst dann könnten Ausnahmen beantragt werden. Somit wäre die Verwaltung einer solchen Abgabe kostengünstiger. In Unternehmen soll die Haushaltsabgabe pro Betriebsstätte erhoben werden, gestaffelt nach der jeweiligen Mitarbeiterzahl. Für Kleinbetriebe, in denen bis zu vier Mitarbeiter tätig sind, soll ein ermäßigter Satz von einem Drittel des regulären Beitragssatzes gelten. Das Gleiche soll für Zweitwohnungen oder Ferienappartements zutreffen.