Aldi: Pestizid-Verbot für Bienenschutz
Die Forderungen nach dem Pestizid-Verzicht durch die Unternehmensgruppen seien im vorigen Jahr an die Lieferanten herangetragen worden. Damit werde angestrebt,
„den Bienenschutz in Deutschland aktiv zu fördern und weiterhin im Sinne der Verbraucher an einer Reduzierung des Einsatzes von Pestiziden zu arbeiten.“ So steht es in einer Pressemitteilung von Aldi, die am 2. Februar 2016 veröffentlicht wurde.
Laut Aldi ist der direkte Einsatz dieser Wirkstoffe beim Lebensmittelanbau verboten:
1. Chlorpyrifos
2. Clothianidin
3. Cypermethrin
4. Deltamethrin
5. Fipronil
6. Imidacloprid
7. Sulfoxaflor
8. Thiamethoxam
Das sind Wirkstoffe, mit denen Pflanzen behandelt werden dürfen, damit diese nicht von Schädlingen befallen werden. Sie sind zudem Bestandteil der Neonicotinoide, einer Gruppe von Pestiziden, die mit ursächlich sein sollen für das massenhafte Sterben von Fluginsekten. Dazu zählen nicht nur Bienen, Hornissen, Hummeln und Wespen, sondern unter anderem auch Schmetterlinge und Schwebfliegen.
„Der Einsatz dieser bienentoxischen Wirkstoffe auf dem Feld darf als Spritzanwendung nicht mehr stattfinden“, meint Ralf-Thomas Reichrath, Mitarbeiter von Aldi Süd im Bereich Qualitätsmanagement.
Bienenschutz: Was ist der nächste Schritt?
Die Teilnehmer des Runden Tisches haben sich Aldi zufolge außerdem darauf verständigt, an der Verringerung des Einsatzes der oben genannten Wirkstoffe „im Rahmen der Beizung, der Saatgutinkrustierung sowie in der Jungpflanzenanzucht zu arbeiten“. Der gemeinsame Zeitplan dafür soll in einem weiteren Treffen aufgestellt werden, das spätestens bis Ende 2016 stattfinden soll.