Kindersitz: Welche Größe für welches Alter?
25 Euro beträgt das Verwarngeld, wenn eine Babyschale auf dem Beifahrersitz befestigt wird, ohne dass der Beifahrer-Airbag abgeschaltet wurde. Sollte der entsprechende Warnhinweis fehlen, werden fünf Euro Verwarnungsgeld erhoben.
Kindersitz: Gewicht oder Größe entscheidet, Alter zweitrangig
Der Gesetzgeber spricht von „Rückhalteeinrichtungen“, wenn es um die Sicherung von Kindern im Auto geht: Die Babyschale beziehungsweise der Kindersitz muss zur Größe und zum Gewicht des Kindes passen.
Die Europäische Union nimmt in puncto Kindersitz eine Unterteilung in fünf Gewichtsklassen vor. Die ursprüngliche Vorschrift dazu heißt ECE-Regelung 44/04. 2013 trat unter der Bezeichnung ECE/UN-Regelung 129 eine Zusatzverordnung in Kraft, die auch i-Size-Norm genannt wird.
In der R 129 / i-Size-Norm ist die Kindergröße der entscheidende Faktor. Zudem sollte das Kind mindestens bis zum 15. Lebensmonat in der Rückwärtsposition im Auto mitfahren, noch besser bis zum Kindesalter von rund vier Jahren – in der ECE-Regelung R44 gilt die rückwärtsgerichtete Sitzposition bis 12 Monate oder 13 Kilogramm Körpergewicht.
Darüber hinaus ist durch die R 129 eine Isofix-Befestigung zwingend erforderlich: Dieses Befestigungssystem für Kindersitze nach der Norm ISO 13216 gilt als besonders sicher und einfach zu bedienen.
Das sind die Kindersitzklassen nach ECE-R 44/04 (Körpergewicht):
- Klasse 0: bis 10 kg, nur entgegen der Fahrtrichtung erlaubt
- Klasse 0+: bis 13 kg, nur entgegen der Fahrtrichtung erlaubt
- Klasse I: 9 bis 18 kg, entgegen und in Fahrtrichtung möglich
- Klasse II : 15 bis 25kg, entgegen und in Fahrtrichtung bzw. mit ISOFIX nur in Fahrtrichtung zulässig; nur Sitzerhöhung möglich
- Klasse III: 22 bis 36 kg, mit ISOFIX nur in Fahrtrichtung zulässig; nur Sitzerhöhung möglich
Die Gruppe 0 (Babyschale) wurde mittlerweile abgelöst durch die Gruppe 0+ (Babyschale).
Kindersitz: ECE-R 44/04 langfristig ersetzt durch R 129
Bislang haben mehr als 60 Länder die Regelung 129 als neue Kindersitz-Norm unterzeichnet. Sie soll langfristig die ältere ECE-Regelung 44 ersetzen.
Das sind die Kindersitzklassen nach ECE/UN-R 129 (Körpergröße)
- Klasse Q0: bis 60 cm
- Klasse Q1: 60 bis bis 75 cm
- Klasse Q1.5: 75 bis bis 87cm
- Klasse Q3: 87 bis bis 105 cm
- Klasse Q6: 105 bis bis 125 cm
- Klasse Q10: ab 125 cm
Achtung: Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat rät von der Nutzung einfacher Sitzerhöhungen (bei Klasse II/III) ab: „Bei einem Seitenaufprall bieten sie dem Kind keinerlei Schutz.“
Laut autobild.de würden Kindersitz-Hersteller die Kindersitz-Gruppen wegen sogenannter mitwachsender Kindersitze zusammenfassen.
Das sind die Kindersitzgruppen vieler Hersteller (Körpergewicht und Kindesalter):
- Gruppe 0/0+: bis 13 kg, bis 15 Monate
- Gruppe 0/1: bis 18 Kilogramm, bis 3 Jahre
- Gruppe 1: 9 kg bis 18 kg, 9 Monate bis 3 Jahre
- Gruppe 2/3: 15 kg bis 36 kg, 3 bis 12 Jahre
- Gruppe 1/2/3: 9 kg bis 36 kg, 9 Monate bis 12 Jahre