Es gibt in puncto Reifenwechsel den Merksatz „Von O bis O“. Das bedeutet: Von Ostern bis Oktober fährt das Auto mit Winterreifen und von Ostern bis Oktober fährt es mit Sommerreifen. Für den Wechsel gibt es zudem konkrete Vorschriften in der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO.

Reifenwechsel laut STVO
Für Deutschland gilt laut der Verordnung, dass Winterreifen immer dann nötig sind, wenn winterliche Straßenverhältnisse herrschen. Das bedeutet: Unabhängig vom Jahreszeitpunkt ist das Auto mit Winterreifen zu fahren bei Reifglätte, Schneeglätte, Schneematch, Eisglätte und Glatteis. Das Führen eines Fahrzeugs mit Winterreifen hängt also von einer winterlichen Wettersituation ab.

Wer sich nicht an die Straßenverkehrsordnung hält und kontrolliert wird, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro und dem Eintrag eines Punktes im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg rechnen. Das gilbt auch für Winterreifen ohne Alpine-Symbol beziehungsweise für Ganzjahresreifen ohne Alpine-Symbol.

Autoreifen: Wie sieht das Alpine-Symbol aus?
Seit dem 1. Oktober 2024 sind Winter- und Allwetterreifen, die kein Alpine-Symbol haben, verboten: Die Kennzeichnung „M+S“ für „Matsch und Schnee“ allein reicht nicht mehr aus – das Alpine-Symbol muss ebenfalls zu sehen sein. Und das gilt sowohl für Fahrzeuge mit deutschem, also inländischem Kennzeichen als auch für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen.

Schon seit mehreren Jahren sind Winterreifen und Ganzjahresreifen = Allwetterreifen nur noch mit dem Alpine-Symbol zugelassen. Dabei handelt es sich im Übrigen um ein Piktogramm: Es zeigt den Umriss dreier unterschiedlich hoher Berge. In ihrer Mitte befindet sich eine Schneeflocke.

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Im Übrigen müssen seit dem 1. Januar 2018 neu hergestellte Winter- und Ganzjahresreifen das Alpine-Symbol tragen.