Neuregelung: Einfuhr von Zigaretten aus Osteuropa ab 1. Januar 2014
Bis zum 31. Dezember 2013 gelten noch diese aktuellen Richtmengen für Tabakwaren, die von einer Privatperson für ihren Eigenverbrauch innerhalb der Europäischen Union (EU) gekauft und nach Deutschland eingeführt wird:
- Zigaretten: 800 Stück
- Zigarillos:
400 Stück
- Zigarren: 200 Stück
- Rauchtabak: 1 Kilogramm
Ab dem 1. Januar 2014 gilt für die Einfuhr von Zigaretten aus Bulgarien, Lettland, Litauen, Polen und Ungarn die Höchstmenge von 300 Stück.
Tabaksteuer, Beschlagnahmung oder Strafe
Wer ab dem nächsten Jahr beispielsweise statt 300 Zigaretten 500 Stück für den Eigenbedarf mitbringen möchte, muss an der Grenze für 200 der 500 Zigaretten die Tabaksteuer nachzahlen. Darüber hinaus werden diese 200 Stück von den zuständigen Zollbeamten sichergestellt.
Preisbeispiel: Wer 800 statt 300 Zigaretten ab dem 1. Januar 2014 einführt, zahlt dann rund 78 Euro nach an Tabaksteuer, ist in einer Pressemeldung des Hauptzollamtes Frankfurt (Oder) vom 3. Dezember 2013 zu lesen. Wird verschwiegen, dass sich mehr als 300 Zigaretten im Gepäck befinden und werden die nicht-gestatteten Zigaretten gefunden, droht eine Strafe.
Für die Einfuhr von Tabakwaren aus Nicht-EU-Ländern gelten diese Richtmengen:
- Zigaretten: 200 Stück
- Zigarillos: 100 Stück
- Zigarren: 50 Stück
- Rauchtabak: 250 Gramm
- anteilige Zusammenstellung anhand der hier aufgeführten Mengenangaben