Wer innerhalb der Europäischen Union (EU) reist, darf Genussmittel nur für den persönlichen Gebrauch einführen – nicht als Geschenk oder zum gewerblichen Handel:

- pro Person bis zu 800 Zigaretten oder bis zu 400 Zigarillos oder bis zu 200 Zigarren oder bis zu ein Kilo Rauchtabak, wobei sämtliche Tabakwaren mit eine Steuerbanderole gekennzeichnet sein müssen
- pro Person bis zu zehn Liter Spirituosen oder bis zu zehn Liter Alkopops oder bis zu 20 Liter Zwischenerzeugnisse oder bis zu 60 Liter Schaumwein oder bis zu 110 Liter Bier
- pro Person bis zu zehn Kilo Kaffee

Wer sich außerhalb EU aufgehalten hat, zum Beispiel in Asien oder der Karibik, der darf Folgendes zollfrei einführen:

- Kleidung und Wertsachen wie Schmuck oder elektronische Artikel sind bis zu einem Wert von 300 Euro zollfrei, bei Flug- und

Seereisen bis zu 430 Euro, wobei für Unter-15-Jährige eine Freigrenze von 175 Euro gilt
- Medikamente für den persönlichen Bedarf dürfen für maximal drei Monate entsprechend der Dosieranleitung eingeführt werden
- pro Person ab 17 Jahre bis zu 200 Zigaretten oder bis zu 100 Zigarillos oder bis zu 50 Zigarren oder bis zu 250 Gramm Rauchtabak oder eine anteilige Zusammensetzung
- pro Person ab 17 Jahre höchstens ein Liter Spirituosen oder zwei Liter alkoholische Getränke mit jeweils höchstens 22 Promille oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und vier Liter nicht schäumende Weine und 16 Liter Bier