Aus dem Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums geht laut „Tagesschau.de“ hervor, dass ab dem nächsten Jahr bis zu einer Entfernung von 2.500 Kilometer 13 Euro je Fluggast an Steuer erhoben werden könnte; für Langstrecken 26 Euro. Flugreisende, die auf einem deutschen Flughafen umsteigen und keinen längeren Zwischenstopp einlegen, sollen nicht besteuert werden. Darüber hinaus sollen Kinder unter zwei Jahren von der Steuer ausgenommen sein, wenn sie keinen eigenen Sitzplatz haben. Zudem gilt die Steuer nicht für Fracht- und Militärflüge sowie Privatjets. Weiter heißt es in dem Gesetzentwurf, dass die Steuerabgabe auf die Ticketpreise aufgeschlagen werden soll.
Weiter heißt es auf der Homepage der „Tagesschau“: „Die Steuer gilt für alle Fluggäste, die von einem inländischen Flughafen abfliegen, egal mit welcher Fluggesellschaft. Inländische Hin- und Rückflüge werden je Strecke besteuert. Bei einem Flug von Frankfurt nach Berlin und wieder zurück fällt die Abgabe also zweimal an, bei einem Flug ins Ausland nur einmal. Ausgenommen ist der Umsteigeverkehr, sofern der Passagier nicht länger als eine bestimmte Zeit

in Deutschland bleibt.
Die Steuer könnte von 2012 an allerdings wieder gesenkt werden, wenn der Luftverkehr in den Handel mit Verschmutzungsrechten, den CO2- Emissionshandel, einbezogen wird. Dann erzielt der Bund Erlöse aus der Versteigerung von Emissions-Handelszertifikaten. Der Bund verspricht sich von der neuen Ticketsteuer von 2011 an jährliche Einnahmen von einer Milliarde Euro. Sie sind Teil des Anfang Juni geschnürten schwarz-gelben Kürzungspakets, das den Bundeshaushalt entlasten soll.“