Duty-free Regelungen gelockert
Generell dürfen Flüssigkeiten, wie auch Alkohol und Parfums, nicht im Handgepäck mitgeführt werden. Bisher galt, wenn ein Reisender diese in einem Duty-Free-Shop außerhalb der USA, Kanadas, Norwegens, der Schweiz oder der 27 EU-Staaten erworben hatte, musste er das betreffende Gut beim Umsteigen auf einem beispielsweise deutschen Flughafen wieder abgeben.
Dieses restriktive Vorgehen soll nun verändert werden. In Zukunft wird es entscheidend sein, ob der jeweilige Flughafen auf dem die zollfreien Waren gekauft wurden, den Standards der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation – einer Administration der Vereinten Nationen – entspricht.
Bislang wurden durch die unfreiwillige Abgabe von Schnapsflaschen mehrere Millionen Euro vernichtet.
Auf die Anpassung der geltenden Regelung hat sich die EU-Kommission verständigt. Bevor die Änderung umgesetzt werden kann, muss das Europäische Parlament noch sein Ja geben.