Kündigungsbutton: Pflicht bei Online-Verträgen seit 1. Juli 2022
„Oft kostete es Verbraucherinnen und Verbraucher viel Zeit und Aufwand, Abo-Verträge zu kündigen. Mit dem Kündigungsbutton können Verträge nun online genauso einfach gekündigt werden“, wie sie abgeschlossen werden, so Bundesministerin Steffi Lemke.
Diese für Webseitenbetreiber
neue Vorgabe „stärke die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher ganz praktisch und erleichtert den Umgang damit im Alltag“, so Lemke weiter in einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz vom 30. Juni 2022.
Was ist ein Kündigungsbutton?
Der sogenannte Kündigungsbutton ist eine Schaltfläche auf einer Webseite. Die Fläche wird angeklickt, um den Kündigungsvorgang zu starten. Dieser „Knopf“ muss auf der Internetseite des Vertragspartners gut auffindbar sein, also für Internetnutzende ohne langes Herumsuchen gefunden werden.
Auf solch einem Button könnte stehen „Vertrag hier kündigen“ oder „Abo hier kündigen“. Nach dem Klick sind die für die Kündigung nötigen Angaben zu machen, und zwar ohne Anmeldung oder Registrierung. Im letzten Schritt wird die Kündigung bestätigt. Die Vertragsanbieter wiederum bestätigen die Kündigung sofort per E-Mail.
Kündigungsbutton auch bei altem Vertrag?
Selbst wenn ein Vertrag nicht online abgeschlossen wurde, soll er online kündbar sein. Im Übrigen gilt das nicht nur für Verträge, die ab dem 1. Juli 2022 eingegangen werden, sondern auch für ältere Verträge.
Wer den Kündigungsbutton nicht für eine Vertrags- oder Abkündigung nutzen will, kann die Kündigung auf den bereits vorher bekannten Wegen vornehmen, zum Beispiel per Post oder per E-Mail.