Hinter Elster – die Abkürzung „ELSTER“ steht für „Elektronische Steuererklärung“ – steht ein Steuerportal der deutschen Steuerverwaltungen der 16 Bundesländer und des Bundes, koordiniert vom Bayerischen Landesamt für Steuern mit Sitz in München.

Über das Nutzerkonto „Mein Elster“ können Steuererklärungen, Steueranmeldungen und Ähnliches erfasst und an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Inklusive ist ein Postfach, in dem unter anderem Nachrichten zu abgesendeten Steuererklärungen eingehen.

„Mein Elster“ – Datenlöschung: Was ändert sich?
Nutzer und Nutzerinnen von „Mein Elster“ werden per E-Mail darüber informiert, dass demnächst Daten gelöscht werden. In Berlin etwa lautet der Betreff dieser offiziellen Nachricht „Mein ELSTER: Anpassung der Speicherfrist bei bestimmten Nachrichten in Ihrem Postfach“.

Bislang wurden alle Nachrichten, die im privaten Posteingang von „Mein Elster“ eingetroffen sind, nicht gelöscht. Nun soll das Vorhalten von Nachrichten auf Dauer abgeschafft werden beziehungsweise nur noch „für wichtige Nachrichten, die Sie auch später noch benötigen“ gelten. Dazu gehören laut der offiziellen Elster-E-Mail beispielsweise Bescheiddaten, digitale Bescheide und Übertragungsprotokolle.

Automatisch gelöscht werden in Zukunft alle sonstigen Nachrichten, vor allem „Mitteilungen zu Statusübergängen von Berechtigungen und Vollmachten“ sowie „Informationen zu geänderten Zertifikatsdetails“.

„Mein Elster“: Wann werden Daten gelöscht?
Derlei sonstige Nachrichten werden jetzt nach einem Jahr (automatisch) gelöscht. Mit dem Löschen alter sonstiger Nachrichten soll es ab dem 18. September 2023 losgehen. Das betrifft dann sonstige Nachrichten, die älter als ein Jahr sind.

„Den aktuellen Status einer Berechtigung oder Vollmacht können Sie in den jeweiligen Verwaltungsoberflächen jederzeit einsehen“, heißt es in der

E-Mail mit der Mitteilung zur Datenlöschung.

„Falls Sie noch einen Teil dieser Dokumente benötigen, loggen Sie sich bitte vor diesem Termin in Ihr Benutzerkonto (Benutzername des Kontos) ein und laden die gewünschten Nachrichten herunter.“

Des Weiteren werden Nachrichten mit dem Betreff „Bestätigung der Übermittlung“ sowie Verweis auf die Seite „Übermittelte Formulare" entfallen. Diese Informationen werden per E-Mail an den Nutzer oder die Nutzerin gesendet.