Universität Bayreuth: Guttenberg hat vorsätzlich getäuscht
Laut einer Pressemitteilung der Universität Bayreuth sei der Bericht „gut 40 Seiten“ lang inklusive mehrerer Anlagen. Dieser Bericht wurde heute der Hochschulleitung der Universität
Bayreuth vorgelegt. Die Kommission habe fast drei Monate geprüft, ob die Plagiatsvorwürfe gegen Karl-Theodor zu Guttenberg berechtigt sind: „Nach eingehender Würdigung der gegen seine Dissertationsschrift erhobenen Vorwürfe stellt die Kommission fest, dass Herr Freiherr zu Guttenberg die Standards guter wissenschaftlicher Praxis evident grob verletzt und hierbei vorsätzlich getäuscht hat“, sei im Abschlussbericht zu lesen.
„Über die ganze Arbeit verteilt fänden sich Stellen, die als Plagiat zu qualifizieren seien. Besonders deutlich lasse sich dies anhand der verwendeten Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages veranschaulichen. Herr zu Guttenberg habe sich immer wieder die Autorschaft angemaßt, was bewusstes Vorgehen voraussetzt. Dafür sprächen eine Vielzahl von Indizien – etwa Umformulierungen der Originaltexte, Umstellung der Syntax, Verwendung von Synonymen sowie einzelne Auslassungen“, heißt es in der Pressemitteilung der Universität Bayreuth.
Bayreuth vorgelegt. Die Kommission habe fast drei Monate geprüft, ob die Plagiatsvorwürfe gegen Karl-Theodor zu Guttenberg berechtigt sind: „Nach eingehender Würdigung der gegen seine Dissertationsschrift erhobenen Vorwürfe stellt die Kommission fest, dass Herr Freiherr zu Guttenberg die Standards guter wissenschaftlicher Praxis evident grob verletzt und hierbei vorsätzlich getäuscht hat“, sei im Abschlussbericht zu lesen.
„Über die ganze Arbeit verteilt fänden sich Stellen, die als Plagiat zu qualifizieren seien. Besonders deutlich lasse sich dies anhand der verwendeten Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages veranschaulichen. Herr zu Guttenberg habe sich immer wieder die Autorschaft angemaßt, was bewusstes Vorgehen voraussetzt. Dafür sprächen eine Vielzahl von Indizien – etwa Umformulierungen der Originaltexte, Umstellung der Syntax, Verwendung von Synonymen sowie einzelne Auslassungen“, heißt es in der Pressemitteilung der Universität Bayreuth.