Es ist nicht das erste Mal, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vor Jelly Cups (Gelee-Süßwaren in Bechern) warnt. Dieses Mal wurde die Warnung ausgesprochen wegen der potenziellen Erstickungsgefahr aufgrund zweier Inhaltsstoffe.

Verkauft worden sein könnten die Gelee-Süßwaren in kleinen Bechern der Firma Tsang Lin Industries Ltd mit dem Namen „ABC Jelly Cups“ in allen deutschen Bundesländern verkauft worden, also in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Erstickungsgefahr bei Verzehr von Jelly Cups: welche Sorten?
Die Gefahr, beim Verzehr der Gelee-Süßigkeiten eventuell zu ersticken, betreffe die folgenden Sorten:

- Girl Jelly Fruity Bites und Boy Jelly Fruity Bites
- Fruitery Jelly Assorted Jar und Fruitery Jelly Assorted Bag
- Pentagon Cup Jelly Snack Bag, Pentagon Cup Taro (Bag) und Pentagon Cup Taro (Jar)
- Assorted Jelly Snack

Dabei bestehe die Erstickungsgefahr unabhängig vom Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) und von der Chargennummer, wenn die Zusatzstoffe Carrageen (E 407) und Johannisbrotkernmehl (E 410) enthalten seien. (Jeder Zusatzstoff bekommt in der Europäischen Union bei Zulassung eine sogenannte E-Nummer, wobei das „E“ für „Europa“ steht.)

Was ist Carrageen = E 407?
Bei Carrageen, das mit E 407 auf der Zutatenliste gekennzeichnet wird, handelt es sich um ein Gelier- und Verdickungsmittel. Es wird auch als Karragheen, Karrageen oder Fucelleran bezeichnet. Laut netdoktor.de gibt es derzeit die Empfehlung, E 407 nicht für die Säuglingsnahrung zuzulassen, „bei (…)

Erwachsenen kann Carrageen allergieähnliche Symptome auslösen.“

Was ist Johannisbrotkernmehl = E 410?
Johannisbrotkernmehl, ebenfalls Carubenmehl genannt, wird durch Mahlen aus den Samen des Johannisbrotbaums gewonnen und bei der Lebensmittelproduktion als Geliermittel und Stabilisator verwendet. Die E-Nummer lautet E 410.
Johannesbrotkernmehl gilt allgemein als unbedenklich, könne jedoch möglicherweise Auslöser für Allergien sein. „Besonders bei Soja-Allergikern kann es zu Kreuzreaktionen kommen“, ist unter netdoktor.de zu lesen. „Außerdem wirkt es als Ballaststoff leicht abführend und kann die Verdauung von Eiweiß verringern.“

Wer auf den Webseiten des BLV mit „jelly gelee“ sucht, dem werden Publikationen angezeigt aus den Jahren 2006, 2007, 2008, 2010, 2012 und 2013: Listen, in denen Lebensmittel-Warnungen aufgeführt sind. Darunter sind auch welche zu (Mini) Jelly Cups, die in verschiedenen asiatischen Ländern produziert und in verschiedenen europäischen Ländern verkauft wurde, darunter auch Einträge für Deutschland.