Legal: Italienischer Prosecco aus Deutschland
Prosecco ist eine weiße Rebsorte, die ihren Ursprung in der der nordostitalienischen Region Venetien hat. Und nur der Perlwein aus der Umgebung der Gemeinden Conegliano und Valdobbiadene mit der Ursprungsbezeichnung „DOC“ für „Denominazione di origine controllata“ (Deutsch: „Kontrollierte Herkunftsbezeichnung“) ist ein originaler Prosecco.
Das Gericht in Trier sprach nun zwei Trierer Wein- und Sektkellereien Recht zu: Diese hatten gegen den Umstand geklagt, dass sie ihre Produkte nicht mehr verkaufen durften, weil Weinkontrolleure des Landes Rheinland-Pfalz die Perlweine beanstandet hatten. Jene hatten argumentiert, dass das Kürzel „IGT“ für „Indicazione Geografica Tipica“ auf dem Etikett eine geografische Ursprungsbezeichnung sei. Demzufolge dürften solche Produkte nicht außerhalb des ursprünglichen Staatsgebietes hergestellt werden.
Die Richter des Verwaltungsgerichtes sind der Auffassung, dass die Angabe „IGT“ auf dem Etikett nicht gegen geltendes Recht verstoße: Perlweine, die in der Europäischen Union hergestellt werden, dürften laut EU-Recht sehr wohl mit einer geografischen Angabe versehen werden, denn für die Qualität des Produkts sei die Herkunft des Grundweins von erheblicher Bedeutung. So sei es für die Angabe der geografischen Herkunft auf dem Etikett entscheidend, von wo der verwandte Grundwein stamme – der Ort der Herstellung des Perlweins sei nicht von Bedeutung (Aktenzeichen: 5 K 826/08 und 5 K 49/09.TR), wie in der Pressemitteilung des Gerichts nachgelesen werden kann.
Das Gericht in Trier sprach nun zwei Trierer Wein- und Sektkellereien Recht zu: Diese hatten gegen den Umstand geklagt, dass sie ihre Produkte nicht mehr verkaufen durften, weil Weinkontrolleure des Landes Rheinland-Pfalz die Perlweine beanstandet hatten. Jene hatten argumentiert, dass das Kürzel „IGT“ für „Indicazione Geografica Tipica“ auf dem Etikett eine geografische Ursprungsbezeichnung sei. Demzufolge dürften solche Produkte nicht außerhalb des ursprünglichen Staatsgebietes hergestellt werden.
Die Richter des Verwaltungsgerichtes sind der Auffassung, dass die Angabe „IGT“ auf dem Etikett nicht gegen geltendes Recht verstoße: Perlweine, die in der Europäischen Union hergestellt werden, dürften laut EU-Recht sehr wohl mit einer geografischen Angabe versehen werden, denn für die Qualität des Produkts sei die Herkunft des Grundweins von erheblicher Bedeutung. So sei es für die Angabe der geografischen Herkunft auf dem Etikett entscheidend, von wo der verwandte Grundwein stamme – der Ort der Herstellung des Perlweins sei nicht von Bedeutung (Aktenzeichen: 5 K 826/08 und 5 K 49/09.TR), wie in der Pressemitteilung des Gerichts nachgelesen werden kann.