Wenn Saft nicht gleich Saft ist
1. Unter der Bezeichnung „Fruchtsaft“ werden Getränke zusammengefasst, die aus dem unverdünnten Saft frischer Früchte bestehen, also einen Fruchtanteil von 100 Prozent aufweisen. Wenn Konzentrate verwendet werden, muss dies grundsätzlich auf dem Etikett deklariert werden.
2. Wird Saft oder Fruchtmark gemischt mit Wasser und Süßungsmitteln, spricht man von „Fruchtnektar“ oder „Nektar“. Dabei ist der Mindestanteil der Frucht beziehungsweise Früchte per Gesetz vorgeschrieben: Er liegt zwischen 25 und 50 Prozent – je nach Art des Obstes.
3. Als „Fruchtsaftgetränk“ wird ein Getränk bezeichnet, das einen noch geringeren Fruchtanteil hat als Fruchtnektar. Meistens sind darin nur Wasser und Zucker enthalten.
4. Puren Saft aus Beeren und anderen Früchten, die auf Grund ihres intensiven Geschmacks und des hohen Fruchtsäuregehaltes – direkt genossen – nicht schmecken, heißen „Muttersaft“. Dazu zählen beispielsweise Cranberry, Granatapfel und Holunder. Muttersaft ist ideal geeignet für Mischgetränke.
5. Um Einiges zähflüssiger ist „Vollfrucht“, denn dafür werden alle zum Verzehr geeigneten Bestandteile einer Fruchtart als Ganzes vermahlen.