Streikalram im Güter- und Fernverkehr
Die Entscheidung des Sächsischen Landesarbeitsgerichts wurde damit begründet, dass Streiks im Güter- und Fernverkehr nicht als unverhältnismäßig anzusehen seien. Eine Streikmaßnahme könne nur untersagt werden, wenn sie "eindeutig rechtswidrig" sei, so der Vorsitzende Richter Werner Leschnig.
Während auf Seiten der GDL gejubelt wird, zeigte sich die Bahn enttäuscht über das Urteil. "Das ist kein guter Tag für unsere Kunden", sagte Bahnsprecher Werner Bayreuther.
In den nächsten Tagen und Wochen wird mit erheblichen Beeinträchtigungen im Güter-, aber auch im Personenverkehr gerechnet. Sofern keine Einigung erzielt wird. Jetzt heißt es also wieder: Rann an den Verhandlungstisch!
Die Verhandlungen allerdings sollten schnell geführt werden, denn die Folgen eines solchen Streiks für die Wirtschaft sind gewaltig: Nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) kostet ein solcher Streik die Volkswirtschaft bis zu 50 Millionen Euro pro Tag.