Autounfall im Ausland – der Zentralruf hilft
Sprachbarrieren, eine Flut von Papieren und juristischer Aufwand prägten in der Vergangenheit die Regulierung von Auslandsunfällen. Seit 2003 bietet der Zentralruf der Autoversicherer Unterstützung für Unfallbeteiligten aus Ländern der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz und vereinfacht so die Abwicklung des Schadens. Unter der Nummer 0180 - 25 0 26 müssen Kennzeichen des Unfallverursachers, dessen Herkunftsland, das Unfallland und den Schadentag genannt
werden.
Anschließend wird empfohlen, sich gleich nach der Ankunft zu Hause mit dem zuständigen Regulierungsbeauftragten in Verbindung zu setzten. Wichtig, dass der Unfall so ausführlich wie möglich ggf. mit Fotos, Zeugenbenennung, etc. transparent gemacht wird. Einen Leitfaden für die Unfallaufnahme bietet dabei der Europäische Unfallbericht.
Die ausländische Versicherung hat dann drei Monate Zeit, sich beim Betroffenen zu melden. Sollte die Frist nicht eingehalten werden, kann sich der Geschädigte an die nationale Entschädigungsstelle wenden. In Deutschland ist dies der Verein Verkehrsopferhilfe mit Sitz in Hamburg ( www.verkehrsopferhilfe.de ).