Am heutigen 2. November 2011 gab es einen Gerichtstermin, bei dem Richterin Stephanie Sautner, die vor zwei Wochen die Bewährungsstrafe aufgehoben hatte, Lindsay Lohan zu einer Haftstrafe von 300 Tagen verurteilt hat. Damit entschied Sautner jetzt auch offiziell, dass die Aktrice ihre Bewährungsauflagen verletzt hat. So hätte Lindsay Lohan unter anderem 480 Sozialstunden ableisten müssen: davon 360 Stunden in einem Frauenhaus und 120 Stunden in einem Leichenschauhaus.
Lohan gestand bei der heutigen Anhörung, die gerichtlichen Auflagen verletzt zu haben, wie auf den Internetseiten des US-Magazins „People“ zu lesen ist. Es hängt von ihr ab, ob sie für 300 oder nur für 30 Tage zurück ins Frauengefängnis von Lynwood muss: Sollte sie bis zum 29. März 2012 ihre Sozialstunden und Psychotherapiesitzungen abgeleistet beziehungsweise absolviert haben, werden ihr 290 Tage Haft erlassen. Sollten die Angestellten des Leichenschauhauses mit der Arbeit der 25-Jährigen nicht zufrieden sein und ihr infolgedessen „kündigen“, muss sie ebenfalls für 300 Tage einsetzen. Außerdem gibt es zwei weitere Firsten: Bis zum 9. November 2011 muss Lindsay Lohan sich beim Frauengefängnis gemeldet haben, am 14. Dezember muss sie wieder vor Gericht erscheinen – bis dahin muss sie zwölf Tage ihres Sozialdiensts im Leichenschauhaus hinter sich gebracht haben.