Eine Online-Bewerbung kann bedeuten: die Bewerbungsunterlagen ausschließlich per E-Mail versenden oder ausschließlich in einem Bewerbungsportal hochladen. Oder es steht den Bewerbenden frei, sich für einen Weg zu entscheiden, sofern beide Möglichkeiten innerhalb einer Ausschreibung angeboten werden.

Vorab klar sollte sein, dass E-Mail-Adressen wie „[email protected]“ oder „[email protected]“ mindestens Minuspunkte bedeuten, wenn nicht sogar die sofortige Aussortierung der Bewerbung. Die Texte und die Formatierung beziehungsweise das Layout der Online-Bewerbungsunterlagen sollten denen einer per Post verschickten Bewerbung entsprechen.

5 Tipps für die Online-Bewerbung

1. Eine Datei oder mehrere?
Beim Versand einer Bewerbung per E-Mail sollten alle Einzeldokumente, also zum Beispiel Anschreiben, Lebenslauf, Arbeitszeugnis und Kursteilnahmebescheinigung, zusammengefasst

werden, und zwar idealerweise zu einer PDF-Datei. Denn viele E-Mail-Anhänge bedeuten für Personaler mehr Klicks und somit mehr Arbeit.

Bei Bewerbungsportalen ist es anders: Hier wird oftmals verlangt, dass Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Bescheinigungen und Arbeitsproben (sowie eventuell ein Foto) gesondert an der jeweils dafür vorgesehenen Stelle im Formular hochgeladen werden.

2. Wie viel MB?
Gibt es eine Angabe zur Dateigröße, sollte diese eingehalten werden. Wird im Anzeigentext nichts dazu erwähnt, sind 5 MB als Obergrenze empfehlenswert.

Um PDF-Dateien ohne Qualitätsverlust für ein eventuelles Ausdrucken durch Personaler zu verkleinern, reichen entweder bestimmte Voreinstellungen vor dem Abspeichern oder es kommen Tools dafür zum Einsatz: Suchmaschinen helfen weiter.

3. Welcher Dateiname?
Wird alles in einer PDF-Datei gemailt, sollte der Dateiname aussagekräftig sein. Beispiele: „Bewerbungsunterlagen Max Mustermann.pdf“ oder „Bewerbung Maxi Musterfrau.pdf“.

Auch bei Dateinamen für Einzeldokumente sollten Personaler nicht raten müssen: „Anschreiben Max Mustermann.pdf“, „Bewerbungsfoto Maxi Musterfrau.jpg“ und so weiter sind eindeutig.

4. Welcher E-Mail-Betreff?
Wird eine Bewerbung per E-Mail geschickt, sollte diese nicht nur den Betreff „Bewerbung“ enthalten, sondern zusätzlich die Bezeichnung der ausgeschriebenen Stelle, wie sie in der Stellenanzeige aufgeführt ist. Mitunter reicht auch die Kennziffer, die in der Ausschreibung genannt wird – genaues Lesen des Anzeigentextes gibt die Richtung vor.

5. An wen senden?
Zudem sollte keine andere als die in der Ausschreibung genannte E-Mail-Adresse für den Versand verwendet werden, selbst wenn bei der Recherche über den Arbeitgeber andere Adressen aufgetaucht sind.

Im E-Mail-Text sollte schließlich, wenn aufgeführt, die in der Stellenanzeige genannte Person angesprochen werden: „Sehr geehrte Frau ABC,“ oder „Sehr geehrter Herr XYZ,“.