Auseinandersetzungen mit dem Verkäufer
Wenn Sie eine Auseinandersetzung mit dem Verkäufer haben, liegt das in der Regel daran, dass Sie die Ware nicht erhalten haben. Es kann auch sein, dass Ihnen die Ware anders beschrieben wurde, wie sie nun tatsächlich eingetroffen ist. Wenn Ihre Ware von der Artikelbeschreibung abweicht oder Sie den Artikel gar nicht erhalten haben, können Sie vom Käuferschutz und PayPal Gebrauch machen. Der Verkäufer muss beweisen, dass Sie die Ware erhalten haben.

Beim Internethandel ist es so, dass der Verkäufer das Versandrisiko trägt. Das bedeutet, dass dieser dafür haftet, wenn Ihre Ware unversichert war und nicht bei Ihnen eintrifft. Das ist gesetzlich nach § 474 Abs. 2. BGB geregelt. Aus dem Grund hat der Verkäufer die Pflicht, Ihnen den Artikel zu ersetzen oder den vollen Kaufpreis zu erstatten. Wenn der Verkäufer die Variante mit dem versicherten Versand gewählt hat, kann er sich den Betrag vom Transportunternehmen ersetzen lassen.

Leider ist es so, dass das Auktionshaus das nur beschränkt durchführen kann. Das heißt, wenn Sie Ihren Artikel per Überweisung bezahlt haben, darf eBay den Verkäufer nicht dazu zwingen, Ihnen den Betrag zu erstatten. Auch wenn der Verkäufer eigentlich dazu verpflichtet ist, kann es leider sein, dass Sie Ihr Geld nicht bekommen. Sie können Ihr Recht natürlich einklagen, allerdings lohnt sich der Aufwand bei ein paar Euro nicht. Dann können

Sie nichts mehr tun, als dem Verkäufer eine schlechte Bewertung zu geben.

Es ist empfehlenswert, wenn Sie gekaufte Artikel per PayPal bezahlen. Nur so haben Sie das Glück, bei Problemen Ihr Geld zurück zu bekommen. Auch wenn der Verkäufer Ihnen nicht entgegenkommt, können Sie auf diese Weise Ihr Geld erhalten. Wenn Ihr Artikel einen Schaden hat, müssen Sie diesen natürlich nachweisen, damit Sie Ihr Geld zurück erhalten.

Hinweis
Dies ist ein Teil aus unserem umfangreichen eBay-Ratgeber. Zur Übersicht gelangen Sie hier.
Hier geht es zum vorherigen Tipp. Und hier erfahren Sie, was bei Auseinandersetzungen mit dem Käufer zu tun ist.