Facebook: Datenweitergabe-Verbot für WhatsApp per Anordnung
Der Rechtswissenschaftler erklärte, dass jeder einzelne der etwa 35 Millionen deutschen WhatsApp-Nutzer die Wahl haben, also selbst entscheiden können, müsse, ob er sein WhatsApp-Konto mit seinem Facebook-Account verbinden möchte oder nicht. So wird Caspar in Hinblick auf die geforderte Entscheidungsfreiheit der User mit den Worten zitiert: „Dazu muss Facebook sie vorab um Erlaubnis fragen. Dies ist nicht geschehen.“
Wurden Nutzer in die Irre geführt?
Die Unternehmen hinter den Diensten Facebook und WhatsApp seien eigenständig. Sie geben an, die Nutzerdaten auch auf Basis ihrer jeweiligen Bestimmungen in puncto Datenschutz zu verarbeiten.
Vor zwei Jahren hat Facebook WhatsApp gekauft. Damals habe Facebook erklärt, dass die Daten der Nutzer nicht untereinander ausgetauscht würden. Caspar dazu: „Dass dies nun doch geschieht, ist nicht nur eine Irreführung der Nutzer und der Öffentlichkeit, sondern stellt auch einen Verstoß gegen das nationale Datenschutzrecht dar.“
Hintergrund zum Datenaustausch
Seit dem 25. August 2016 gelten neue Nutzungsbedingungen bei WhatsApp. Seit jenem Tag werden Handynummer und Nutzungsdaten der Kunden an Facebook weitergegeben. Etwa einen Monat lang, nämlich bis
zum 24. September, bestand die Möglichkeit, der Datenweitergabe zu widersprechen.
Wobei das nichts geändert habe, wie es auf bild.de heißt: „Doch wer das Kleingedruckte zu diesem Widerspruch liest, stellt fest: Die Daten werden trotzdem weitergegeben.“ Dagegen helfe es nur, sein WhatsApp-Konto zu kündigen und die App zu löschen.