Streit um Datenschutz bei Google Street View vorerst beigelegt
Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner hat mit Mitarbeitern von Google eine Einigung erzielt: Demnach soll Google Street View in der Bundesrepublik Deutschland erst gestartet werden, wenn alle Einsprüche seitens der Bürger berücksichtigt worden sind, wie aus einer Pressemitteilung des BELV hervorgeht. Deren Beschwerden würden sich insbesondere dagegen richten, dass Privatwohnungen, Häuser und Gärten mit dem Dienst Street View bis ins Detail im Internet zu sehen sind.
Die Einigung kam vor drei Tagen zustande und beinhaltet konkret, dass die beanstandeten Bilder in Gänze unkenntlich gemacht werden. Außerdem habe sich Google die Bereitschaft signalisiert, Sammelwidersprüche von Städten und Gemeinden mit den Unterschriften der Bürger zu akzeptieren.
Ilse Aiger sagte dazu: „Privates muss privat bleiben. Wer nicht auf dem Präsentierteller der digitalen Welt landen
Die Einigung kam vor drei Tagen zustande und beinhaltet konkret, dass die beanstandeten Bilder in Gänze unkenntlich gemacht werden. Außerdem habe sich Google die Bereitschaft signalisiert, Sammelwidersprüche von Städten und Gemeinden mit den Unterschriften der Bürger zu akzeptieren.
Ilse Aiger sagte dazu: „Privates muss privat bleiben. Wer nicht auf dem Präsentierteller der digitalen Welt landen
will, kann jederzeit Widerspruch einlegen und seine Daten löschen lassen.“ Diese Regelung gelte grundsätzlich auch dann, wenn die Bilder bereits freigeschaltet worden seien.
Durch Google Street View ist es möglich, Straßen und Plätze in 360-Grad-Bildern zu betrachten. Diese Bilder werden von Spezialkameras aufgenommen, die in einer Höhe von 2,50 Metern auf Autos befestigt sind, welche durch die Städte fahren und währenddessen Straßenzüge aufnehmen. Den Bildern werden Informationen über den Standort hinzugefügt, um sie dann zu einer Gesamtansicht zusammenzustellen. Davon abgesehen sind darauf die Menschen und Autos zu sehen, die zum Zeitpunkt der Aufnahmen auf den Straßen und Gehwegen unterwegs waren.