Verstoßen Soziale Netzwerke im Internet gegen den Datenschutz?
Das Hauptorgan aller Verbraucherschützer, der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv),
hat gleiche mehrere soziale Online-Netzwerke aufgrund von Datenschutzmängeln zu Unterlassungserklärungen aufgefordert: Die Betreiber der Plattformen „Facebook.com“, „Lokalisten.de“, „MySpace.com“, „Wer-kennt-wen.de“ und „Xing.com“ haben zusammen mehr als 15 Millionen Nutzer und müssten gewährleisten, dass deren Daten nur dann verwendet werden, wenn diese ihre Einwilligung erteilen. Konkret heißt das: Die User müssten die Entscheidung treffen, ob ihre Daten über Suchmaschinen zu finden gefunden werden können oder nicht.
Im Detail kritisieren die Verbraucherschützer Regelungen zur umfassenden Datennutzung und Datenverarbeitung. So würden beispielsweise einige Anbieter den Zugang für Mitglieder sperren, ohne Gründe dafür zu nennen. In puncto Urheberrecht verlangen die Verbraucherschützer ebenfalls Nachbesserungen: Bis dato bestehe die Möglichkeit, dass Privatfotos ungefragt veröffentlicht werden, wie etwa in einer Zeitung oder im Fernsehen. Mehr zum Thema steht auf der Homepage des vzbv. Und sollten die Unterlassungserklärungen nicht abgegeben werden, will die Verbraucherzentrale die Angelegenheit auf juristischem Wege klären lassen.
hat gleiche mehrere soziale Online-Netzwerke aufgrund von Datenschutzmängeln zu Unterlassungserklärungen aufgefordert: Die Betreiber der Plattformen „Facebook.com“, „Lokalisten.de“, „MySpace.com“, „Wer-kennt-wen.de“ und „Xing.com“ haben zusammen mehr als 15 Millionen Nutzer und müssten gewährleisten, dass deren Daten nur dann verwendet werden, wenn diese ihre Einwilligung erteilen. Konkret heißt das: Die User müssten die Entscheidung treffen, ob ihre Daten über Suchmaschinen zu finden gefunden werden können oder nicht.
Im Detail kritisieren die Verbraucherschützer Regelungen zur umfassenden Datennutzung und Datenverarbeitung. So würden beispielsweise einige Anbieter den Zugang für Mitglieder sperren, ohne Gründe dafür zu nennen. In puncto Urheberrecht verlangen die Verbraucherschützer ebenfalls Nachbesserungen: Bis dato bestehe die Möglichkeit, dass Privatfotos ungefragt veröffentlicht werden, wie etwa in einer Zeitung oder im Fernsehen. Mehr zum Thema steht auf der Homepage des vzbv. Und sollten die Unterlassungserklärungen nicht abgegeben werden, will die Verbraucherzentrale die Angelegenheit auf juristischem Wege klären lassen.